Artikel vom 31.07.2024
Unfall beim Überholen von Rechtsabbiegern: Wer trägt die Verantwortung?
Am 13. März 2024 wurde ein richtungsweisendes Urteil zu einem Unfall beim Überholen eines Rechtsabbiegers veröffentlicht. Der Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein verhandelt wurde, beleuchtet die komplexen Haftungsfragen, die bei solchen Verkehrsunfällen auftreten können. Dabei wurde deutlich, dass sowohl der überholende Fahrer als auch der Rechtsabbieger eine Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrsregeln tragen, um Unfälle zu vermeiden.
Wichtige Klärung zur Haftungsverteilung
Unfälle beim Überholen von Rechtsabbiegern sind keine Seltenheit und werfen häufig die Frage auf, wer für die entstandenen Schäden haftet. Das aktuelle Urteil des OLG Schleswig-Holstein zeigt auf, wie komplex die Bestimmung der Haftungsverteilung in solchen Fällen sein kann. Es stellt klar, dass sowohl der überholende Fahrer als auch der Rechtsabbieger bestimmte Pflichten haben, deren Missachtung zu einer Mitschuld führen kann.
Der Unfallhergang: Ein typisches Szenario
Der Unfall ereignete sich, als der Kläger ein Fahrzeug überholte, das nach rechts auf ein Grundstück abbiegen wollte. Der Beklagte, der das abbiegende Fahrzeug fuhr, hatte den Blinker gesetzt und verlangsamte seine Geschwindigkeit. Um mehr Platz für den Abbiegevorgang zu haben, lenkte er sein Fahrzeug kurz nach links, bevor er den Rechtsabbieger ausführen wollte. In diesem Moment setzte der Kläger zum Überholen an und es kam zur Kollision.
Rechtslage: Pflichten beim Abbiegen und Überholen
Laut §9 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Rechtsabbieger ihr Fahrzeug möglichst weit rechts einordnen und dabei andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Darüber hinaus verlangt §9 Absatz 5 StVO, dass beim Abbiegen in ein Grundstück die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss. Der Linksschwenk des Beklagten stellte somit eine Verletzung dieser Vorschriften dar, da er das Überholen durch den Kläger begünstigte.
Auf der anderen Seite verstieß der Kläger gegen §5 Absatz 4a StVO, indem er das Überholmanöver nicht durch Blinken ankündigte und laut Gericht rücksichtslos fuhr. Zusätzlich wurde §1 Absatz 2 StVO verletzt, der die Grundregeln des Straßenverkehrs und das Verbot der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer festlegt.
Das Urteil: Haftungsverteilung und Schlussfolgerungen
Das OLG Schleswig-Holstein entschied, dass beide Parteien eine Teilschuld am Unfall tragen. Der Beklagte hätte den Linksschwenk vermeiden müssen, um die Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs zu minimieren. Der Kläger hingegen hätte das unsichere Fahrverhalten des Beklagten erkennen und von einem Überholmanöver absehen sollen. Infolgedessen wurde die Haftungsverteilung auf 60 % zu 40 % zulasten des Klägers festgelegt.
Sicherheit und Sorgfalt im Straßenverkehr
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von Sorgfalt und Vorsicht im Straßenverkehr, insbesondere beim Abbiegen und Überholen. Fahrer müssen sich bewusst sein, dass auch vermeintlich kleine Regelverstöße schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können, sowohl in Bezug auf die Haftung als auch auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Für Fahrzeugführer bedeutet dies, dass sie ihre Fahrweise stets an die Verkehrssituation anpassen und keine riskanten Manöver durchführen sollten, die zu Unfällen führen könnten. Besonders das Überholen bei unklarer Verkehrslage, wie in diesem Fall, ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zu einer erhöhten Haftung führen.
Konsequenzen für die Praxis
Das Urteil des OLG Schleswig-Holstein dient als klare Warnung für alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrweise zu überdenken und stets den sicheren Weg zu wählen. Es zeigt, dass das Fehlverhalten eines anderen Fahrers nicht als Rechtfertigung für eigenes riskantes Verhalten herangezogen werden kann. Die Gerichte werden weiterhin strenge Maßstäbe anlegen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der Verkehrsregeln zu fördern.
Für die Praxis bedeutet dies, dass sowohl Fahrer, die überholen, als auch solche, die abbiegen möchten, eine besondere Sorgfaltspflicht haben. Insbesondere das Überholen von Rechtsabbiegern erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Quelle(n): https://www.bussgeldkatalog.org/news/ Bild von Christine Sponchia auf Pixabay