Artikel vom 27.02.2023

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Arnsberg

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten im Fall des verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf der B 229 verworfen und das Urteil des Landgerichts Arnsberg in weiten Teilen bestätigt. Bei dem Rennen kam eine Person ums Leben und mehrere Mitfahrer wurden schwer verletzt. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dieses Verfahren zum Anlass genommen, grundsätzliche Fragen zu den Vorschriften über verbotene Kraftfahrzeugrennen im Strafgesetzbuch zu klären.

Gegebene Sachverhalt

Das Urteil des Landgerichts Arnsberg sah vor, dass die Angeklagten H. und P. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt wurden. Der Angeklagte H. erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und der Angeklagte P. wurde unter Freisprechung im Übrigen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Laut den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatten sich die Angeklagten unerlaubterweise auf einer Landstraße zu einem Kraftfahrzeugrennen verabredet. Dabei wollten sie das Beschleunigungsverhalten ihrer Fahrzeuge vergleichen und möglichst hohe Geschwindigkeiten fahren. Als der Angeklagte H. den Angeklagten P. aus einer Kurve heraus zu überholen versuchte, kollidierte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Eine der Mitfahrerinnen kam bei dem Unfall ums Leben und die weiteren Fahrzeuginsassen wurden schwer verletzt.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten verworfen und den Schuldspruch gegen den Angeklagten P. um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen ergänzt. Der Strafausspruch wurde aufgehoben und die weiter gehende Revision der Staatsanwaltschaft wurde verworfen.

Der Senat des Bundesgerichtshofs nahm dieses Verfahren zum Anlass, um grundsätzliche Fragen bezüglich des Rennbegriffs und der Zurechnung von Gefahren, die unmittelbar von anderen Rennteilnehmern verursacht worden sind, zu klären.

Fazit

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Arnsberg in weiten Teilen bestätigt und die Revisionen der Angeklagten verworfen. Darüber hinaus hat der Senat dieses Verfahren zum Anlass genommen, um zu grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Verbot von Kraftfahrzeugrennen Stellung zu nehmen.


Quelle(n): Bundesgerichtshof Urteil vom 11. November 2021 – 4 StR 511/20


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