Artikel vom 14.10.2024
Verkehrsunfall im Ausland: Was tun? Wichtige Tipps und Hinweise
Ein Verkehrsunfall im Ausland kann schnell den Traumurlaub in einen Albtraum verwandeln. Egal, ob man sich gerade an einem sonnigen Strand oder in den verschneiten Bergen aufhält – wenn es kracht, entstehen oft Unsicherheiten. Wer trägt die Schuld? Muss die Polizei gerufen werden? Und wie sichert man Beweise, um spätere Ansprüche geltend zu machen?
Damit Sie in solch einer Situation richtig reagieren, sollten Sie gut vorbereitet sein. In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen und praktische Tipps, wie Sie bei einem Verkehrsunfall im Ausland vorgehen sollten. Zudem geben wir spezifische Hinweise zu beliebten Reiseländern.
Der Europäische Unfallbericht: Ihr wichtigstes Dokument
Eines der wichtigsten Dokumente, das Sie auf jeder Reise mitführen sollten, ist der Europäische Unfallbericht. Dieses standardisierte Formular dient dazu, den Unfallhergang zu dokumentieren und kann online oder beim Zentralruf der Kfz-Versicherer angefordert werden. Ob mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs – dieses Dokument sollte in keinem Fahrzeug fehlen.
Es ist sinnvoll, den Unfallbericht mehrfach dabeizuhaben, da jede Unfallpartei ihn ausfüllen muss. Der Bericht ist mehrsprachig und einfach zu handhaben, was in stressigen Situationen eine große Hilfe ist. Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, tauschen die Unfallbeteiligten ihre Berichte aus. Ein zusätzlicher Tipp: Fotografieren Sie das ausgefüllte Dokument mit Ihrem Smartphone ab, um eine digitale Kopie zu haben.
Beweise sichern mit dem Smartphone
Nach einem Unfall im Ausland ist die Dokumentation des Geschehens von entscheidender Bedeutung. Mit Ihrem Smartphone können Sie wichtige Beweise sichern. Fotografieren Sie sowohl die entstandenen Schäden an den Fahrzeugen als auch die gesamte Unfallstelle. Dabei sollten Sie auch Bremsspuren, Verkehrsschilder und andere relevante Umstände festhalten, die für die spätere Klärung des Unfallhergangs wichtig sein könnten.
Erstellen Sie zudem, wenn möglich, ein Video der Gesamtsituation. Dies kann besonders wertvoll sein, um den Ablauf des Unfalls zu rekonstruieren und Haftungsfragen zu klären. Je genauer die Dokumentation, desto leichter wird es später, den Unfallhergang nachzuvollziehen.
Notrufnummer 112: Einheitlich in der EU
Wenn bei dem Unfall Personenschäden entstanden sind, sollten Sie unverzüglich die Notrufnummer 112 wählen. Diese Nummer ist in allen EU-Ländern gültig und verbindet Sie mit dem örtlichen Rettungsdienst. Auch bei leichteren Verletzungen empfiehlt es sich, einen Arzt aufzusuchen, der die Verletzungen dokumentiert. Dies ist wichtig, da die Ansprüche auf Schmerzensgeld in den verschiedenen EU-Staaten unterschiedlich geregelt sind.
Haftpflichtversicherung im Ausland: Unterschiede beachten
Innerhalb der EU verfügt jedes Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug mit EU-Kennzeichen im Falle eines Unfalls versichert ist. Allerdings gibt es Unterschiede bei den Deckungssummen. Diese sind in vielen Ländern oft niedriger als in Deutschland. Es kann also vorkommen, dass die Versicherungssumme im Schadensfall nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu decken.
Schadensabwicklung über Regulierungsbeauftragte
Die Schadensabwicklung nach einem Unfall im Ausland kann in der Regel von Deutschland aus erfolgen. Jede EU-Versicherung hat einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland, der bei der Schadensmeldung hilft. Die Kontaktdaten dieser Beauftragten können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
Wichtig: Die Versicherung des Unfallgegners ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten auf die Schadensmeldung zu reagieren. Dadurch ist eine effiziente Schadensabwicklung auch aus der Ferne möglich.
Was tun bei einem unbekannten Unfallverursacher?
Wenn der Schadensverursacher nicht bekannt ist, zum Beispiel, weil das Fahrzeug geflüchtet ist oder das Kennzeichen nicht erkannt wurde, sollten Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Diese Einrichtung kann in der Regel eine teilweise Schadensregulierung übernehmen, selbst wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann.
Die Grüne Karte für Reisen mit dem eigenen Auto
Wer mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fährt, sollte immer die Grüne Karte dabeihaben. Dieses Dokument, das Ihre Kfz-Versicherung kostenlos ausstellt, dient als Nachweis des Versicherungsschutzes im Ausland. In vielen EU-Ländern ist die Grüne Karte zwar nicht mehr zwingend erforderlich, aber dennoch hilfreich. In Ländern wie der Türkei, Albanien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien ist die Grüne Karte jedoch weiterhin Pflicht.
Schadensprozess in Deutschland bei deutschen Beteiligten
Sollten bei einem Unfall im Ausland beide Unfallbeteiligten deutsche Staatsangehörige sein, kann der Schadensprozess in Deutschland geführt werden. In diesem Fall greift das deutsche Schadenersatzrecht, auch wenn der Unfall im Ausland stattfand. Allerdings bleibt das Verkehrsrecht des Unfalllandes für die Beurteilung des Unfallhergangs ausschlaggebend.
Verkehrsunfall mit Beteiligten aus verschiedenen Staaten
Bei einem Verkehrsunfall, an dem Beteiligte aus verschiedenen Ländern beteiligt sind, gilt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Sollte der Unfallgegner aus einem Nicht-EU-Land stammen, wird die Situation oft komplizierter. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt die Polizei hinzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt dokumentiert werden.
Falls ein Rechtsstreit erforderlich wird, kann dieser möglicherweise in dem Land ausgetragen werden, in dem der Unfallgegner seinen Wohnsitz hat.
Mallorca-Police: Wichtiger Schutz bei Mietwagen
Wer im Ausland einen Mietwagen nutzt, sollte auf die Mallorca-Police achten. Diese spezielle Versicherung erweitert den Haftpflichtschutz für Mietfahrzeuge und ist in vielen deutschen Kfz-Versicherungen bereits enthalten. Die Mallorca-Police gleicht die im Ausland oft niedrigeren Versicherungssummen an deutsche Standards an. Für Reisen außerhalb Europas kann eine Traveller-Police abgeschlossen werden, die einen ähnlichen Schutz bietet.
Eigene Versicherung zeitnah informieren
Unabhängig davon, ob Sie den Unfall verursacht haben oder nicht, sollten Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls Ihre Kaskoversicherung so schnell wie möglich informieren. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Schaden korrekt abgewickelt wird und Ihr Versicherungsschutz greift.
Verkehrsunfall im Ausland – Ruhe bewahren und richtig handeln
Ein Verkehrsunfall im Ausland bringt viele Unsicherheiten mit sich. Doch mit der richtigen Vorbereitung, dem Europäischen Unfallbericht und der Grünen Karte sowie einem ruhigen und besonnenen Verhalten vor Ort kann die Schadensregulierung reibungslos verlaufen. Denken Sie daran, Beweise zu sichern, die Polizei bei Bedarf einzuschalten und Ihre Versicherung rechtzeitig zu informieren. So sind Sie auch im Ausland auf der sicheren Seite.
Quelle(n): https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/ Bild von un-perfekt auf Pixabay