Artikel vom 20.06.2024

Versicherungsschutz bei Verkehrsunfällen: Ein Überblick

Verkehrsunfälle können tragische Folgen haben, insbesondere wenn sie während des Arbeitswegs geschehen. In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Verkehrsunfällen, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit passieren. Dieser Leitfaden behandelt insbesondere die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen.

Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg

Am 09.02.2018 ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein Nachtportier auf dem Heimweg von der Arbeit verletzt wurde. Dieser Fall führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung darüber, ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden sollte und ob daraus Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung resultieren.

Der Unfallhergang

Am Morgen des 09.02.2018 gegen 7:00 Uhr geriet der Kläger, ein 1976 geborener Nachtportier, auf dem Heimweg von der Arbeit in einen schweren Verkehrsunfall. Aus ungeklärter Ursache fuhr er auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Lkw. Bei diesem Unfall erlitt er schwere Verletzungen, darunter eine traumatische Amputation des linken Oberarms und eine Rippenfraktur.

Rechtsstreit: Versicherungsschutz und Arbeitsunfall

Die zentrale Frage in diesem Fall war, ob der Unfall als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden kann. Nach einer rechtlichen Überprüfung und unter Einbeziehung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte wurde der Antrag des Klägers von der Beklagten abgelehnt. Die Begründung lautete, dass der Unfallort nicht auf dem direkten Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung des Klägers lag und der Kläger sich zum Unfallzeitpunkt auf einem Abweg befand.

Rechtliche Grundlagen: Arbeitsunfall und Versicherungsschutz

Gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII gelten Unfälle, die ein Versicherter in Folge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit erleidet, als Arbeitsunfälle. Dazu gehört auch der Weg von und zur Arbeitsstätte. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass der Weg in einem rechtlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen muss, um unter den Versicherungsschutz zu fallen.

Abweg: Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Ein Abweg, der nicht unter den Versicherungsschutz fällt, liegt vor, wenn der Versicherte den direkten oder den verkehrsgünstigsten Weg verlässt, um private Ziele zu verfolgen. In diesem Fall argumentierte die Beklagte, dass der Kläger sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf dem direkten Heimweg befand, sondern auf einem erheblichen Umweg.

Widerspruch und Klage des Klägers

Der Kläger legte Widerspruch gegen den Bescheid der Beklagten ein und führte an, dass die Polizei möglicherweise nicht über alle Straßenbauarbeiten informiert war und dass seine gewählte Strecke durchaus als Arbeitsweg anerkannt werden könnte. Dennoch wurde der Widerspruch abgelehnt. In seiner Klage argumentierte der Kläger weiter, dass die Bedingungen auf den direkten Wegen am Unfalltag unzumutbar gewesen seien, was durch winterliche Straßenverhältnisse und Nebel belegt werden sollte.

Gerichtliche Entscheidung: Keine Anerkennung als Arbeitsunfall

Das Gericht wies die Klage des Klägers ab. Die Entscheidung beruhte darauf, dass der Kläger zum Unfallzeitpunkt nicht auf einem versicherten Weg war. Der von ihm gewählte Weg stellte einen erheblichen Umweg dar und konnte nicht als direkter oder verkehrsgünstiger Arbeitsweg anerkannt werden. Zudem konnten keine objektiven Gründe, wie schlechte Witterungsverhältnisse, die den Umweg rechtfertigen würden, hinreichend belegt werden.

Beweislast und Beweisführung

Im Rahmen der Beweisaufnahme wurde festgestellt, dass weder die Zeugenaussagen noch die vorgelegten Beweise ausreichten, um die Behauptung des Klägers zu stützen. Auch der Antrag auf Einholung eines Gutachtens beim Deutschen Wetterdienst über die Witterungsverhältnisse wurde abgelehnt, da die vorhandenen Zeugenaussagen und Beweismittel keine signifikanten Sichtbehinderungen am Unfallort nachwiesen.

Schlussfolgerung: Strenge Kriterien für den Versicherungsschutz

Dieser Fall zeigt, wie streng die Kriterien für die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf den unmittelbaren und notwendigen Weg zur oder von der Arbeitsstätte. Sobald der Versicherte aus eigenwirtschaftlichen Gründen einen Umweg nimmt, entfällt der Versicherungsschutz. Es ist entscheidend, dass der gewählte Weg objektiv als der sicherste und zweckmäßigste anerkannt wird.

Verkehrsunfälle auf dem Arbeitsweg können erhebliche rechtliche Komplikationen mit sich bringen. Für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist es unerlässlich, dass der Unfall auf einem versicherten Weg geschieht. Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall unterstreicht die Notwendigkeit, dass der direkte oder verkehrsgünstigste Weg eingehalten wird, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.


Quelle(n): https://www.gesetze-bayern.de/ Bild von Gerd Altmann auf Pixabay


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