Artikel vom 14.11.2025
„Vierte Ampelfarbe soll Verkehr steuern – Studie zeigt bis zu 94 % weniger Staus“
An vielen Kreuzungen in deutschen Städten staut sich der Verkehr täglich. Ingenieure der North Carolina State University schlagen nun eine radikale Lösung vor: eine vierte Ampelfarbe, die anzeigen soll, dass autonome Fahrzeuge für kurze Zeit selbst den Verkehr regeln. Die Idee ist technisch faszinierend – doch für ein Land wie Deutschland stellt sie zugleich eine ganze Reihe verkehrsrechtlicher Fragen.
Die „weiße Phase“: Wenn autonome Autos das Kommando übernehmen
Während der sogenannten „weißen Phase“ koordinieren autonome Autos ihren Ablauf an der Kreuzung selbst. Sie kommunizieren drahtlos miteinander, berechnen Abstände, Fahrwege und Überholprioritäten – schneller und präziser, als es ein menschlicher Fahrer könnte. Für Menschen gilt dann nur noch eine einfache Regel: dem vorausfahrenden Auto folgen. Diese Steuerung soll Staus nahezu vollständig verhindern und den Verkehrsfluss erheblich verbessern.
Verkehrsfluss in Zahlen: Bis zu 94 Prozent weniger Stau
Simulationen zeigen deutliche Effekte: Bereits bei zehn Prozent autonomer Fahrzeuge sinkt die Verzögerung leicht. Ab rund 30 Prozent verkürzt sich die Wartezeit spürbar. In Szenarien mit überwiegend autonomen Fahrzeugen lassen sich Staus sogar um bis zu 94 Prozent reduzieren. Das führt zu weniger Bremsmanövern, geringerem Kraftstoffverbrauch und niedrigeren Emissionen.
Verkehrsrechtliche Hürden für eine vierte Ampelfarbe
Damit eine solche Technik im öffentlichen Raum genutzt werden kann, müsste Deutschland große Teile seines Verkehrsrechts anpassen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennt bislang nur Rot, Gelb und Grün. Eine vierte Farbe würde eine Änderung der StVO sowie neue technische Richtlinien für Lichtsignalanlagen erfordern. Zudem müsste eindeutig geregelt werden, wie sich menschliche Fahrer während der weißen Phase zu verhalten haben – um Fehlinterpretationen auszuschließen.
Haftung und Verantwortung: Wer trägt die Schuld bei Unfällen?
Besonders komplex wäre die Frage der Haftung. Wenn autonome Fahrzeuge den Verkehrsfluss steuern und ein Unfall passiert, ist unklar, ob Fahrer, Fahrzeughersteller, Softwareentwickler oder die Infrastruktur verantwortlich wären. Zwar ist das deutsche Haftungsrecht durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) teilweise an automatisiertes Fahren angepasst, doch eine vollständige Verkehrssteuerung durch Fahrzeuge stellt das System vor neue Herausforderungen.
Technik im Hintergrund: Dezentral statt zentral
Das Konzept der Forscher baut auf früheren Ideen auf, nutzt aber nun eine dezentrale Kommunikation zwischen den Fahrzeugen. Sie stimmen sich selbstständig ab und sind dadurch weniger anfällig für zentrale Systemausfälle. Diese technische Weiterentwicklung könnte langfristig die Basis für völlig neue Verkehrssteuerungen bilden.
Erste Einsatzorte: Testfelder statt Großstädte
Bis die vierte Ampelfarbe in deutschen Städten auftaucht, wird es jedoch dauern. Die Forscher sehen erste Einsatzmöglichkeiten in Gebieten mit kontrolliertem Verkehr – etwa auf Werksgeländen, in Häfen oder an Flughäfen, wo bereits viele automatisierte Fahrzeuge unterwegs sind und rechtliche Hürden geringer sind.
Blick in die Zukunft: Verkehr als digitaler Schwarm
Auch wenn eine vierte Ampelfarbe noch weit entfernt scheint, zeigt die Idee eine mögliche Zukunft der Mobilität: Autos, die wie ein digitaler Schwarm interagieren, Staus, die kaum noch auftreten, und Energie, die effizienter genutzt wird. Doch damit diese Vision Wirklichkeit wird, müssen technische Entwicklung und Verkehrsrecht eng verzahnt weiter voranschreiten.
Quelle(n): https://www.fr.de/wissen/forscher-schlagen-vierte-ampelfarbe-vor-sie-koennte-staus-eines-tages-fast-komplett-verhindern-zr-93996950.html Bild von Suchart Sriwichai auf Pixabay