Artikel vom 19.06.2024

Vorsätzliches Anfahren eines Fußgängers

Im Amtsgericht Wiesbaden läuft derzeit ein Strafverfahren gegen eine 32-jährige Wiesbadenerin wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung. Die Anklage basiert auf einem Vorfall, bei dem die Angeklagte angeblich vorsätzlich einen Fußgänger mit ihrem Fahrzeug angefahren hat.

Der Vorfall: Was geschah am 7. August 2022?

Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wiesbaden vom 20. März 2023 ereignete sich der Vorfall am 7. August 2022 gegen 00:10 Uhr. Zu dieser Zeit befuhr die Angeklagte die Peter-Sander-Straße in Richtung Lorenz-Schott-Straße mit ihrem BMW M5. Der Geschädigte beabsichtigte, die Peter-Sander-Straße zu überqueren, als die Angeklagte ihr Fahrzeug beschleunigte und direkt auf den Fußgänger zufuhr.

Unfallhergang: Die Details

Die Angeklagte soll ihr Fahrzeug beschleunigt und direkt auf den Fußgänger zugefahren sein. Dabei erfasste sie den Geschädigten mit der Front ihres Fahrzeugs, woraufhin dieser auf die Motorhaube und gegen die Frontscheibe geschleudert wurde, bevor er auf die Fahrbahn stürzte. Nach dem Zusammenstoß stieg die Angeklagte aus ihrem Fahrzeug und sagte laut Zeugen in Richtung des Geschädigten: "Denkst du, ich bremse?"

Verletzungen und Sachschaden

Durch den Aufprall erlitt der Geschädigte diverse Verletzungen, darunter eine stark blutende Platzwunde am Hinterkopf und mehrere Schürfwunden am Oberkörper. Am Fahrzeug der Angeklagten entstand ein Sachschaden in Höhe von 5000 Euro.

Rechtliche Bewertung: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung

Die Angeklagte steht vor Gericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung. Diese Anklagepunkte setzen voraus, dass die Angeklagte vorsätzlich handelte und die Absicht hatte, den Geschädigten zu verletzen oder zumindest dessen Gesundheit zu gefährden.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn jemand absichtlich und in einer Weise handelt, die geeignet ist, Leib oder Leben eines anderen zu gefährden. In diesem Fall wird der Angeklagten vorgeworfen, ihr Fahrzeug absichtlich auf den Fußgänger zugesteuert zu haben, was einen gefährlichen Eingriff darstellt.

Gefährliche Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung umfasst Handlungen, die eine schwerere Verletzung des Opfers zur Folge haben und unter bestimmten Umständen, wie dem Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, begangen werden. Das gezielte Anfahren eines Menschen mit einem Fahrzeug kann als gefährliches Werkzeug angesehen werden, wodurch die Verletzungen des Geschädigten als gefährliche Körperverletzung eingestuft werden.

Mögliche Verteidigungsstrategien

Die Verteidigung der Angeklagten könnte verschiedene Ansätze verfolgen, um die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest abzumildern. Eine Möglichkeit wäre, die Absicht zu bestreiten und zu argumentieren, dass es sich um einen Unfall handelte, bei dem die Angeklagte die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor. Auch könnte die Verteidigung versuchen, die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen in Frage zu stellen oder andere mildernde Umstände geltend zu machen.

Zeugen und Beweismittel

In solchen Fällen spielen Zeugenberichte und forensische Beweise eine entscheidende Rolle. Die Aussage des Geschädigten sowie eventuelle Aussagen von Augenzeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden entscheidend für die Urteilsfindung sein. Auch technische Gutachten zum Unfallhergang und zur Fahrweise der Angeklagten könnten wichtige Beweismittel darstellen.

Mögliche Strafen

Sollte das Gericht die Angeklagte für schuldig befinden, drohen ihr empfindliche Strafen. Für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sieht das Gesetz Freiheitsstrafen vor, die je nach Schwere des Falls variieren können. Auch die gefährliche Körperverletzung kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden. In besonders schweren Fällen könnten beide Straftatbestände kumulativ zu einer Gesamtstrafe führen.

Ernsthafte Konsequenzen für vorsätzliches Verhalten im Straßenverkehr

Der Fall unterstreicht die gravierenden Konsequenzen, die vorsätzliches Verhalten im Straßenverkehr haben kann. Das vorsätzliche Anfahren eines Fußgängers ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern stellt auch eine ernsthafte Straftat dar, die schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Wiesbaden wird zeigen, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigt werden und welche Strafe die Angeklagte erwartet.

Die Öffentlichkeit wird die weiteren Entwicklungen in diesem Fall mit Spannung verfolgen, da das Urteil auch ein starkes Signal für die Bedeutung der Verkehrssicherheit und den Schutz von Fußgängern senden könnte. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Beweise bewertet und welche Lehren aus diesem tragischen Vorfall gezogen werden können.


Quelle(n): https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/ Bild von wal_172619 auf Pixabay


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