Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Welche Strafen drohen?

Auf der Landstraße ein wenig zügig unterwegs – und schon blitz es. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts kann teuer werden: 20-700 EUR Bußgeld sind abhängig vom Ausmaß der Überschreitung möglich. Außerdem kann es Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und sogar mehrere Monate Fahrverbot geben.

Höchstgeschwindigkeit außerorts: Was gilt für PKW und LKW?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ist schnell passiert. Schon wenige km/h zu viel auf der Landstraße können eine Radarfalle auslösen oder einem mit Laserpistole bewaffneten Polizisten auffallen. Doch wie schnell ist zu schnell?

Die zulässige Geschwindigkeit auf deutschen Straßen regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In § 3 Abs. 3 Nummer 2 ist festgelegt, welches Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften wie schnell fahren darf.

Pkw (und andere Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t) dürfen demnach 100 km/h schnell fahren. Dies gilt für die meisten Straßen außerhalb von Ortschaften. Auf einigen Straßen gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h jedoch nicht.

Schneller fahren ist etwa auf Autobahnen erlaubt. Auch auf anderen Straßen mit „Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind“ gilt die 100 km/h Regel nicht. Ausnahmen gibt es ferner für Straßen, die „mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben“.

Anders verhält es sich mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen außerorts bei Lkw und anderen Fahrzeugen. 80 km/h ist außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit für

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Pkw und Pkw mit Anhänger
  • Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger
  • Busse, auch mit Gepäckanhänger,

Nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
  • Alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen

Schon bei einer geringfügigen Überschreitung von weniger als 10 km/h drohen Bußgelder. Festinstallierte und mobile Radarfallen finden sich dabei Landstraßen besonders häufig. Außerdem ist die Polizei auf den Straßen aktiv und misst die Geschwindigkeit von Fahrzeugen.

Sie wurden geblitzt und Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts vorgeworfen? Es gibt eine gute Nachricht: Viele Bußgeldbescheide sind rechtswidrig und anfechtbar. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Wo fängt „außerorts“ eigentlich an?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ist nur außerhalb geschlossener Ortschaften möglich. Doch wann fängt außerorts eigentlich an? Die sogenannte geschlossene Ortschaft ist ein Begriff der Straßenverkehrsordnung und grenzt Gebiete mit einem räumlichen Zusammenhang von Wohnhäusern von der freien Strecke ab.

Beim Einfahren und Verlassen geschlossener Ortschaften ist eine gelbe Ortstafel (§ 42 Abs. 2 StVO) zu sehen. Wer also aus einer Ortschaft herausfährt und das Schild passiert, befindet sich außerorts.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Diese Bußgelder und Strafen drohen

Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts durch eine Radarfalle oder Polizeibeamte nachgewiesen, flattert bald darauf ein Bußgeldbescheid ins Haus. Für die Strafe gilt: Je umfangreicher die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, desto teurer wird es.

Die Bandbreite der möglichen Geldstrafen reicht (ohne Gebühren und Auslagen) von 20-700 EUR. Zusätzlich können 1-2 Punkte in Flensburg und 1-3 Monate Fahrverbot anfallen. Die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts im Überblick:

Übertretung

Geschwindigkeit

Geldstrafe ohne Gebühren Geldstrafe inkl. Bearbeitungsgebühren

und Auslagen ca.

Punkte in Flensburg Fahrverbot
Bis 10 km/h 20 EUR 48,50 EUR - -
11-15 km/h 40 EUR 68,50 EUR - -
16-20 km/h 60 EUR 88,50 EUR - -
21-25 km/h 100 EUR 128,50 EUR 1 -
26-30 km/h 150 EUR 178,50 EUR 1 1 Monat bei 2. Tempoverstoß in 12 Monaten
31-40 km/h 200 EUR 228,50 EUR 1 1 Monat bei 2. Tempoverstoß in 12 Monaten
41-50 km/h 320 EUR 348,50 EUR 2 1 Monat
51-60 km/h 480 EUR 508,50 EUR 2 1 Monat
61-70 km/h 600 EUR 633,50 EUR 2 2 Monate
Über 70 km/h 700 EUR 738,50 EUR 2 3 Monate

 

Leider ist es mit dem ausgewiesenen Bußgeld im Bescheid nicht getan. Die Verwaltungsbehörden verlangen zusätzlich Bearbeitungsgebühren. Deren Höhe ist im Ordnungswidrigkeitengesetz festgelegt.

Demnach sind 5 % des festgelegten Bußgeldes, mindestens jedoch 25 EUR und höchstens 7.500 EUR anzusetzen. Dies bedeutet bei kleineren Bußgeldern eine überproportionale Belastung. Bereits bei einer Geldstrafe von 20 EUR beträgt die Gebühr somit 5 EUR. Bei dieser Gebühr bleibt es, solange das Bußgeld 500 EUR nicht übersteigt.

Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr fallen Auslagen an – in der Regel 3,50 EUR  den Porto und Versand des Bescheids.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Was gilt für Fahranfänger in der Probezeit?

Wer als Fahranfänger in der Probezeit bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts überführt wird, muss mit zusätzlichen Kosten und Schwierigkeiten rechnen. Dies ist insbesondere bei einem A-Verstoß der Fall.

Bei einem A-Verstoß wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Außerdem müssen Fahranfänger ein (kostenpflichtiges) Aufbauseminar besuchen. Ein zweiter A-Verstoß in der (gegebenenfalls verlängerten) Probezeit führt zu einer Verwarnung verbunden mit der Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Kommt es zum dritten A-Verstoß in der Probezeit, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts stellt einen A-Verstoß dar, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschritten wurde.

Ihnen wird als Fahranfänger in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts vorgeworfen? Spätestens, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschritten haben, sollten Sie handeln um eine Verlängerung der Probezeit und hohe Kosten für ein Aufbauseminar zu vermeiden. Tragen Sie Ihren Fall am besten einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt vor.

Höchstgeschwindigkeit außerorts im Ausland: Diese Regeln gelten

Auch im Ausland gibt es Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsobergrenzen. Diese weichen jedoch von denen in Deutschland ab. Wer mit dem Auto in ein anderes Land reist, sollte sich deshalb vorab über die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen informieren.

Diese Höchstgeschwindigkeiten gelten außerorts in verschiedenen beliebten Urlaubsländern:

  • Dänemark: 80 km/h
  • Belgien: 90 km/h
  • Frankreich: 80 km/h
  • Großbritannien: 96 km/h (60 mbH)
  • Italien: 90 km/h
  • Kroatien: 90 km/h
  • Niederlande: 80 km/h (maximal 60 Karma auf Straßen ohne mittlere Linie)
  • Österreich: 100 km/h
  • Polen: 90 km/h
  • Schweiz: 80 km/h
  • Slowakei: 90 km/h
  • Slowenien: 90 km/h
  • Spanien: 90 km/h
  • Tschechien: 90 km/h

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts im Ausland: Diese Strafen drohen

Die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts können im Ausland deutlich höher liegen als in Deutschland.

Wer in Belgien 20 km/h zu schnell fährt, zahlt beispielsweise ab 115 EUR. In Dänemark und Frankreich kostet dieser Verstoß ab 135 EUR. In Kroatien fällt die Strafe mit 70 EUR ebenso niedriger aus wie in Slowenien (40 EUR).

Wer über 50 km/h zu schnell fährt, muss in einigen Ländern sogar damit rechnen, einkommensabhängige Strafen zu kassieren. So beginnen die Strafen für einen solchen Verstoß in Finnland bei 14 Tagessätzen. In Frankreich werden 1.500 EUR, in Großbritannien bis zu 2.990 EUR und in Dänemark ab 500 EUR fällig.

Auch Strafen aus dem Ausland müssen grundsätzlich gezahlt werden. Für Strafen in anderen EU-Mitgliedstaaten ab 70 EUR gilt dies fast immer, da hier Vollstreckungsabkommen mit Deutschland bestehen. In Österreich reichen dafür bereits 25 EUR Bußgeld aus.

Wer in Nicht- EU-Mitgliedstaaten bzw. Staaten ohne Vollstreckungsabkommen ein Bußgeld kassiert, muss keine Vollstreckung fürchten. Weder die ausländischen Behörden noch durch diese beauftragte Inkassobüros oder Rechtsanwälte können die Strafen hier eintreiben.

Zu Problemen kann es allerdings kommen, wenn trotz ausbleibender Zahlungen in das jeweilige Land eingereist wird. Dann muss die Strafe – gegebenenfalls zuzüglich erheblicher Gebühren – nachgezahlt werden. Je nach Land kann es auch zur sofortigen Vollstreckung eines offenen Haftbefehls kommen.

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung - und ist sie anfechtbar?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts wird durch Geschwindigkeitsmessungen nachgewiesen. Häufig fahren Autofahrer in eine stationäre Radarfalle. Diese sendet laufend elektromagnetische Wellen aus.

Misst die Radarfalle eine überhöhte Geschwindigkeit, kommt es zur Anfertigung des berühmten „Blitzerfotos“. Radarfallen können an Masten am Straßenrand, aber auch in Anhängern oder parkenden Fahrzeugen versteckt sein.

Häufig führen auch Polizisten im Dienst Geschwindigkeitsmessungen durch – auch und gerade außerorts. Dabei kommen Laserpistolen zum Einsatz, die auf das Nummernschild gerichtet werden und durch Reflexion die Geschwindigkeit ermitteln.

Anders als bei festinstallierten Blitzern kommt es hier selten zu Überraschungen in der Post, da die Polizisten bei einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts den Verkehrsteilnehmer anhalten und auf den Vorfall ansprechen.

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung gibt es einen Toleranzabzug. Dieser wird in zwei Stufen gewährt. Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von maximal 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Ab 100 km/h werden 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen – bei 150 km/h somit 4,5 km/h.

Es lohnt sich oft, Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung und den Bußgeldbescheid einzulegen. Häufig lässt sich nachweisen, dass die verwendeten Methoden nicht zuverlässig sind.

So können bereits bestimmte Verkehrsschilder der Nähe von Radarfallen oder ein Spurwechsel im entscheidenden Zeitraum das Ergebnis signifikant verfälschen. Bei Laserpistolen kommt es häufig zu Anwendungsfehlern.

Wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts vorgeworfen, sollten Sie den Fall deshalb mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt besprechen. Oft genug lässt sich die Strafe noch abwenden.

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