Fahrverbot
Wer dringend auf den Führerschein angewiesen ist, fürchtet ein Fahrverbot besonders. Wofür gibt es in Deutschland Fahrverbote? Wie lange muss auf die Fahrerlaubnis verzichtet werden? Und wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?
Wann droht ein Fahrverbot?
Fahrverbote drohen Autofahrern aufgrund allerlei Anlässen. Rotlichtverstöße können ebenso zu einem Fahrverbot führen wie Abstandsverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen. Auch Alkohol- und Drogenkonsum in Verbindung mit der Führung eines Fahrzeugs, Fahrerflucht und sogar medizinische Auflagen können die Fahrerlaubnis gefährden.
Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß
Wer eine rote Ampel überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Die meisten Rotlichtverstöße führen zu 1 Monat Fahrverbot. Zusätzlich gibt es Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Die Fahrverbote und sonstigen Strafen bei einem Rotlichtverstoß im Überblick:
| Tatbestand | Bußgeld | Bußgeld inkl. Bearbeitungsgebühren und Auslagen | Punkte | Fahrverbot |
| Ampel < 1 Sek. Rot, keine Gefährdung | 90 EUR | 118,50 EUR | 1 | |
| Ampel < 1 Sek. Rot, mit Gefährdung | 200 EUR | 228,50 EUR | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| Ampel < 1 Sek. Rot, mit Unfall | 240 EUR | 268,50 EUR | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| Ampel > 1 Sek. Rot, keine Gefährdung | 200 EUR | 228,50 EUR | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| Ampel > 1 Sek. Rot, mit Gefährdung | 320 EUR | 348,50 EUR | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| Ampel > 1 Sek. Rot, mit Unfall | 360 EUR | 388,50 EUR | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
Gegen Sie wurde ein Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes ausgesprochen? Häufig lässt sich ein Fahrverbot umgehen, wenn das Foto Ampelblitzers oder andere Nachweise wirksam angefochten werden können. Dies ist möglich, da Dokumentation von Rotlichtverstößen häufig fehleranfällig ist. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht und schildern Sie Ihre Situation.
Fahrverbot bei einem Abstandsverstoß
Die StVO definiert den Mindestabstand zum vorderen Fahrzeug nicht einmal genau. Dennoch gibt es den Tatbestand des Abstandsverstoßes, der neben hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg auch Fahrverbote nach sich ziehen kann. Bis zu drei Monate Führerscheinentzug sind möglich.
Fahrverbote und sonstige Strafen bei Abstandsverstößen im Überblick:
| Geschwindigkeit | Abstand | Bußgeld | Bußgeld inkl. Gebühren und Auslagen | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
| Unter 80 km/h | Ohne Gefährdung | 25 EUR | 53,50 EUR | ||
| Mit Gefährdung | 30 EUR | 58,50 EUR | |||
| Mit Sachbeschädigung | 35 EUR | 63,50 EUR | |||
| Über 80 km/h | Abstand <5/10 des halben Tachowertes | 75 EUR
|
103,50 EUR | 1 | |
| Abstand <4/10 des halben Tachowertes | 100 EUR | 128,50 EUR | 1 | ||
| Abstand <3/10 des halben Tachowertes | 160 EUR | 188,50 EUR | 1 | ||
| Abstand <2/10 des halben Tachowertes | 240 EUR | 268,50 EUR | 1 | ||
| Abstand <1/10 des halben Tachowertes | 320 EUR | 348,50 EUR | 1 | ||
| Über 100 km/h | Abstand <5/10 des halben Tachowertes | 75 EUR | 103,50 EUR | 1 | |
| Abstand <4/10 des halben Tachowertes | 100 EUR | 128,50 EUR | 1 | ||
| Abstand <3/10 des halben Tachowertes | 160 EUR | 188,50 EUR | 2 | 1 Monat | |
| Abstand <2/10 des halben Tachowertes | 240 EUR | 268,50 EUR | 2 | 2 Monate | |
| Abstand <1/10 des halben Tachowertes | 320 EUR | 348,50 EUR | 2 | 3 Monate | |
| Über 130 km/h | Abstand <5/10 des halben Tachowertes | 100 EUR | 128,50 EUR | 1 | |
| Abstand <4/10 des halben Tachowertes | 180 EUR | 208,50 EUR | 1 | ||
| Abstand <3/10 des halben Tachowertes | 240 EUR | 268,50 EUR | 2 | 1 Monat | |
| Abstand <2/10 des halben Tachowertes | 320 EUR | 348,50 EUR | 2 | 2 Monate | |
| Abstand <1/10 des halben Tachowertes | 400 EUR | 428,50 EUR | 2 | 3 Monate |
Abstände zwischen Fahrzeugen werden mit verschiedenen Methoden gemessen. Häufig lassen sich die Ergebnisse anfechten. Gelingt dies, gibt es weder Bußgeld noch Fahrverbot. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, um ihre Chancen auszuloten.
Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Auch Geschwindigkeitsübertretungen können schnell 1 Monat Fahrverbot nach sich ziehen – bis zu drei Monate sind möglich. Zusätzlich gibt es Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wie hart die Strafe ausfällt, richtet sich nach Ort und Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung. Innerorts sind die Strafen etwas höher als außerorts.
Die Fahrverbote, Geldbußen und sonstigen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts im Überblick:
| Übertretung
Geschwindigkeit |
Geldstrafe ohne Gebühren | Geldstrafe inkl. Bearbeitungsgebühren
und Auslagen ca. |
Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
| Bis 10 km/h | 30 EUR | 58,50 EUR | – | – |
| 11-15 km/h | 50 EUR | 78,50 EUR | – | – |
| 16-20 km/h | 70 EUR | 98,50 EUR | – | – |
| 21-25 km/h | 115 EUR | 143,50 EUR | 1 | – |
| 26-30 km/h | 180 EUR | 208,50 EUR | 1 | 1 Monat Fahrverbot bei 2. Tempoverstoß in 12 Monaten |
| 31-40 km/h | 260 EUR | 288,50 EUR | 2 | 1 Monat |
| 41-50 km/h | 400 EUR | 428,50 EUR | 2 | 1 Monat |
| 51-60 km/h | 560 EUR | 591,50 EUR | 2 | 2 Monate |
| 61-70 km/h | 700 EUR | 738,50 EUR | 2 | 3 Monate |
| Über 70 km/h | 800 EUR | 843,50 EUR | 2 | 3 Monate |
Die Fahrverbote, Geldbußen und sonstigen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts im Überblick:
| Übertretung
Geschwindigkeit |
Geldstrafe ohne Gebühren | Geldstrafe inkl. Bearbeitungsgebühren
und Auslagen ca. |
Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
| Bis 10 km/h | 20 EUR | 48,50 EUR | – | – |
| 11-15 km/h | 40 EUR | 68,50 EUR | – | – |
| 16-20 km/h | 60 EUR | 88,50 EUR | – | – |
| 21-25 km/h | 100 EUR | 128,50 EUR | 1 | – |
| 26-30 km/h | 150 EUR | 178,50 EUR | 1 | 1 Monat bei 2. Tempoverstoß in 12 Monaten |
| 31-40 km/h | 200 EUR | 228,50 EUR | 1 | 1 Monat bei 2. Tempoverstoß in 12 Monaten |
| 41-50 km/h | 320 EUR | 348,50 EUR | 2 | 1 Monat |
| 51-60 km/h | 480 EUR | 508,50 EUR | 2 | 1 Monat |
| 61-70 km/h | 600 EUR | 633,50 EUR | 2 | 2 Monate |
| Über 70 km/h | 700 EUR | 738,50 EUR | 2 | 3 Monate |
Gerade bei Geschwindigkeitsübertretungen lohnt sich häufig eine Anfechtung des Bußgeldbescheids. Die Messung der Geschwindigkeit erfolgt oft ungenau und ist fehleranfällig. Vielleicht lässt sich ein Fahrverbot umgehen – fragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fahrverbot nach Unfallflucht
Fahrer- bzw. Unfallflucht ist kein Tatbestand der StVO, sondern des Strafgesetzbuchs (§ 142 StGB). Wer als Fahrer an einem Unfall beteiligt ist, muss zumindest die Aufnahme seiner Personalien ermöglichen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Die Regel sind allerdings Geldstrafen. Zusätzlich kann es nach einer Unfallflucht zu einem Fahrverbot kommen. Die Grundlage dafür bildet § 44 StGB. Stellt ein Gericht die Unfallflucht fest, kann es ein bis zu drei Monate langes Fahrverbot anordnen.
Fahrverbot nach Alkohol- und Drogenkonsum
Fahrzeugführer sollten auf Alkohol und Drogenkonsum tunlichst verzichten. Wer in eine Polizeikontrolle gerät und unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln steht, muss mit hohen Geldstrafen und einem bis zu drei Monate langen Fahrverbot rechnen.
Und zwar selbst dann, wenn der Verkehr unter Alkoholeinfluss gar nicht gefährdet wird. Bei höheren Promillegehalten und einer Gefährdung des Verkehrs droht sogar eine dauerhafte Entziehung des Führerscheins und zusätzlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Diese Strafen sieht der Bußgeldkatalog für alkoholisierte Fahrer vor:
| Tatbestand | Bußgeld | Bußgeld inkl. Gebühren und Auslagen | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
| Alkoholkonzentration ab 0,5 Promille | ||||
| Beim 1. Mal | 500 EUR | 528,50 EUR | 2 | 1 Monat |
| Beim 2. Mal | 1.000 EUR | 1053,50 EUR | 2 | 3 Monate |
| Beim 3. Mal | 1.500 EUR | 1578,50 EUR | 2 | 3 Monate |
| Gefährdung des Verkehrs u. Alkoholeinfluss (ab 0,30 Promille) | 3 | |||
| Alkoholkonzentration ab 1,10 Promille | 3 |
Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss (die bereits unter 0,3 Promille möglich ist) sowie einer Alkoholkonzentration im Blut ab 1,1 Promille sieht das Gesetz härtere Strafen vor.
Ab 1,1 Promille geht der Gesetzgeber von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Absolute Fahruntüchtigkeit stellt eine Straftat dar. Ein Gericht entscheidet dann über eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Es kommt zu einem mindestens sechs Monate dauernden Führerscheinentzug (was nicht mit einem bloßen Fahrverbot zu verwechseln ist). Wer mit mindestens 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, muss zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen, um die Fahrerlaubnis überhaupt wiederzuerlangen.
Fahrverbot aus medizinischen Gründen
Fahrverbote können auch aus medizinischen Gründen durch einen Arzt ausgesprochen werden. Dies ist zum Beispiel bei festgestellter Alkoholabhängigkeit der Fall. Aber auch Epilepsie oder ein erlittener Schlaganfall können ein Fahrverbot aus medizinischer Sicht rechtfertigen.
Die meisten Ärzte orientieren sich bei ihren Entscheidungen an der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Anlage 4. Initial werden die meisten Fahrverbote für einen Zeitraum von 3-6 Monaten ausgestellt. Eine Verlängerung ist abhängig von der medizinischen Entwicklung des Patienten möglich.
Spricht der Arzt ein solches Fahrverbot aus, handelt sich zunächst um eine rein medizinische Empfehlung und noch kein richtiges Fahrverbot. Der Arzt kann jedoch die Behörden über den Zustand seines Patienten informieren. Die Behörde kann dann ein Fahrverbot aus medizinischen Gründen aussprechen. Dieses ist auch rechtlich wirksam.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis?
Es besteht ein Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Fahrverbote können aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt werden. Die Anordnung erfolgt somit im Bußgeldbescheid.
Möglich sind dann Fahrverbote mit einer Dauer von 1-3 Monaten. Zudem sind Fahrverbote in Strafverfahren als Nebenstrafe möglich – etwa bei Straßenverkehrsdelikten, seit 2017 aber auch bei anderen Straftaten wie zum Beispiel Sachbeschädigung. Gerichte können Fahrverbote mit einer Dauer von 1-6 Monaten anordnen.
Davon zu unterscheiden ist Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu kommt es zum Beispiel als Nebenstrafe im Strafverfahren oder wenn die Maximalpunktzahl in der Verkehrssünderkartei in Flensburg erreicht ist. Aber auch körperliche, geistige und charakterliche Mängel können dazu führen.
Die Auswirkungen einer Entziehung der Fahrerlaubnis in sehr viel langwieriger als ein einfaches Fahrverbot. Es gilt eine Sperrfrist, während derer die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt werden kann. Die Sperrfrist kann bis zu fünf Jahre andauern.
Anders als bei einem Fahrverbot wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt. Vielmehr ist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Die Behörde wiederum prüft den Antrag und kann dabei ein ärztliches Gutachten oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anfordern.
Ablauf eines Fahrverbots: Erst- oder Wiederholungstäter?
Ein Fahrverbot beginnt typischerweise mit einem Bußgeldbescheid. Auf diesem ist vermerkt, welches Bußgeld zu zahlen ist und ob zusätzlich z.B. 1 Fahrverbot ausgesprochen wird. Zwei Wochen besteht Zeit um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Lässt sich durch einen Einspruch ein Fahrverbot umgehen? Ja – zumindest temporär. Der Einspruch ist deshalb dringend empfehlenswert, wenn das Fahrverbot etwa den Arbeitsplatz gefährdet. Ohne Einspruch gilt das Fahrverbot nach zwei Wochen genauso wie das Bußgeld als rechtskräftig.
Was dann passiert, hängt von der Vorgeschichte ab – bzw. davon, ob es eine Vorgeschichte gibt.
Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten hat, genießt etwas mehr Wahlmöglichkeiten. Die Behörden räumen eine viermonatige Frist ein. Innerhalb der vier Monate ab der Wirksamkeit des Fahrverbots können Betroffene dann den Beginn des Verbots wählen. So lässt sich ein Fahrverbot zum Beispiel auf den Urlaub legen, wenn der Führerschein für die Berufsausübung zwingend benötigt wird.
Anders verhält es sich, wenn in den beiden zurückliegenden Jahren bereits ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Dann tritt das Verbot mit dem Tag in Kraft, an dem auch der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Wird das Fahrverbot durch ein Gericht verhängt, wird es mit dem Urteil rechtskräftig.
Wenn ein Fahrverbot gilt, sollten Sie nicht lange warten und so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser kann prüfen, ob sich die vorgebrachten Tatbestände möglicherweise anfechten lassen.
Im Bußgeldbescheid ist angegeben, an welcher Stelle der Führerschein abgegeben werden muss. Dies kann etwa die Polizei oder die Verwaltungsbehörde sein. Als Beginn des Fahrverbots gilt der Tag, an dem der Führerschein in der Behörde eingeht.
Ist das Fahrverbot vorüber, können Betroffene den Führerschein dort abholen. Auch die Zusendung ist möglich – was allerdings mit Versandkosten verbunden ist. Sollte der Führerschein bereits vor dem regulären Ablauf des Fahrverbots per Post zugesendet werden, gilt das Fahrverbot dennoch. Fahren ist dann bis zum Ende der Verbotsfrist nicht zulässig.
Fahren trotz Fahrverbot: Welche Konsequenzen drohen?
Wer trotz Fahrverbot fährt, begeht eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob 1 Monat Fahrverbot oder ein längerer Zeitraum verhängt wurde. Über die Höhe der Strafe entscheidet ein Gericht. Möglich sind Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. In der Regel sind Betroffene danach vorbestraft.
Zudem drohen weitere Risiken. Im Fall eines Unfalls dürfte der Kfz Haftpflichtversicherer Regressforderungen stellen – bis zu 5.000 EUR sind möglich. Kaskoversicherungen zahlen in der Regel gar nicht. Außerdem kann der Halter des Kfz für Fahrer ohne Führerschein haftbar gemacht werden.
Lässt sich ein Fahrverbot umgehen??
Eine wichtige Frage lautet: Lässt sich ein Fahrverbot umgehen? Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Mitunter ist es möglich, eine höhere Geldbuße in Kauf zu nehmen und dafür das Fahrverbot zu umgehen. Dies ist jedoch nur vor Gerichten mit anwaltlicher Beratung möglich.
Hängt zum Beispiel der eigene Arbeitsplatz von der Benutzung des Pkw ab, kann das Gericht einen Härtefall feststellen und 1 Monat Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln. Möglich ist dies insbesondere bei Ersttätern und in weniger gravierenden Fällen.
Sehr schlecht stehen die Chancen auf Milde im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen, bei Wiederholungstätern und bereits bestehenden Einträgen in der Verkehrssünderkartei.
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