Artikel vom 10.12.2019

Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, somit eine Rotlichtzeit von 1 Sekunde, verhängt werden muss wenn der Rotlichtverstoß aufgrund irrtümlicher Zuordnung des für eine andere Fahrbahn erfolgten grünen Lichts begangen wurde.

Bei dieser Fallkonstellation wird häufig diskutiert, ob es sich um einen atypischen Rotlichtverstoß behandelt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner Entscheidung vom 24.01.2019 (Aktenzeichen 2 Rb 8 Ss 830/18) bestätigt, dass es sich bei dem sog. „Frühstarter-Fall“, bei dem nach dem rotlichtbedingten Anhalten das signalisierte grüne Licht einer anderen Fahrspur versehentlich der eigenen Spur zugeordnet wird und hierdurch ein sog. Mitzieheffekt entsteht, bei welchem der Betroffene sich trotz weiter für ihn geltenden Rotlichts durch losfahrende Fahrzeug vor oder neben ihm, seinerseits zum losfahren verleiten lässt, um einen Rotlichtverstoß handelt, bei welchem ein Regelfahrverbot zu verhängen ist.

Wichtig ist an dieser Stelle zu erfahren, dass trotz der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, zu jeder Zeit ein atypische Rotlichtverstoß vorliegen kann, sollte zum Beispiel nach überschreiten der Haltelinie das Fahrzeug noch vor dem Kreuzungsbereich angehalten werden oder alternativ überhaupt kein Querverkehr vorhanden gewesen sein. Insoweit ergibt sich keine Gefahr für Dritte, wenn der Betroffene sein Fahrzeug aufgrund des festgestellten Fehlers noch rechtzeitig zum Anhalten bringt. Insoweit gilt es immer den Einzelfall zu prüfen. Die Behörden sowie auch die erstinstanzlichen Amtsgerichte sehen dann häufig von einem Fahrverbot ab, gerade vor dem Hintergrund, wenn darüber hinaus eine weitere besondere Notwendigkeit des Führerscheins im beruflichen/existenziellen Sinn vorgetragen werden kann und der Betroffene bestenfalls über keinerlei Eintragungen im Fahreignungsregister verfügt.

Gerne berate vertrete ich sie bundesweit bei qualifizierten Rotlichtverstoß und einem drohenden Fahrverbot.


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