Artikel von Theodoros Germalidis
Fahrradfahrer vs. Pkw
Das Amtsgericht München hatte die Frage zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang ein Pkw-Führer für die Schäden eines Fahrradfahrers haftet, wenn der Fahrradfahrer grob gegen die ihm obliegenden Pflichten verstoßen hat.Der Fahrradfahrer war – planmäßig – als „Falschfahrer“ unterwegs, um sich so einen Umweg um eine Verkehrsinsel zu ersparen. Auf diesem (kurzen) Weg befuhr der Fahrradfahrer eine Fahrbahn, welche ausschließlich für den in die Gegenrichtung fahrenden Verkehr freigegeben war.
WEITERLESENVerzögerungstaktik der Haftpflichtversicherer
Die mit der Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen beschäftigten Haftpflichtversicherer teilen auf die Aufforderung des Geschädigten zum Schadensausgleich mantraartig mit, dass eine Regulierung oder eine Entscheidung über die Eintrittspflicht derzeit noch nicht möglich sei, weil zunächst die polizeiliche Ermittlungsakte eingesehen werden müsse.
WEITERLESEN„Unfallflucht“ ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
In einer Entscheidung vom 09.10.2013 hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden, dass die Vermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB dadurch, dass sich der Täter etwa eineinhalb Stunden nach dem Unfall und dem Entfernen von der Unfallstelle bei der Polizei gemeldet und angezeigt hat, dass er einen Unfall (mit)verursacht hat, widerlegt werden kann. Nach dieser Vorschrift ist die Fahrerlaubnis regelmäßig (für mindestens 6 Monate) zu entziehen, wenn sich der Täter eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hat.
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16.07.2020 - D.
Man ist sehr gut aufgehoben bei Herrn Germalidis
21.03.2020 - B.R.
Netter Kontakt und vielversprechendes Vorgehen. Gerne wieder.