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Artikel aus dem Verkehrsrecht - E-Scooter

01.02.2024

Amtsgericht verhängt Geldstrafe und Fahrverbot nach E-Scooter-Fahrt mit 1,35 Promille

Das Amtsgericht hat am 9. Januar 2020 ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr und der Nutzung von E-Scootern gefällt. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 55 € sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, wobei eine Wiedererteilung erst nach einer siebenmonatigen Sperre […]

15.11.2023

Gebühren für E-Scooter rechtens, aber mit Einschränkungen

Rechtliche Klarstellung für E-Scooter-Betreiber Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem wegweisenden Beschluss vom 26. Oktober 2023 die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum klargestellt. Während die Erhebung von Sondernutzungsgebühren grundsätzlich als zulässig betrachtet wird, stufte das Gericht die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für eine nur fünfmonatige Nutzung als […]

27.09.2023

Cannabiskonsum und E-Scooter-Fahrt: Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Führerscheinverlust

E-Scooter sind in vielen Städten zur beliebten Fortbewegungsmethode geworden. Doch auch bei der Nutzung dieser Elektrokleinstfahrzeuge sollten gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Eine jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hebt hervor, welche Folgen es haben kann, wenn man unter Einfluss von Cannabis einen E-Scooter fährt. Zwischenfall im Straßenverkehr führt zu Polizeikontrolle Im Juli 2022 fiel ein E-Scooter-Fahrer […]

21.07.2023

Entzug der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter – OLG Frankfurt am Main hebt Urteil auf

Die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Urteil entschieden hat. Im konkreten Fall befuhr der Angeklagte nach Mitternacht die Straßen von Frankfurt am Main mit einem E-Scooter und hatte dabei einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,64 Promille. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe und […]

09.06.2023

Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Trunkenheitsfahrten sind nicht nur mit dem Auto ein ernstes Problem. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem jüngsten Urteil verdeutlicht hat, sind auch E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss ein erheblicher Verstoß gegen das Verkehrsrecht, der den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann. Verkehrssicherheit und E-Scooter: Die aktuelle Gerichtsentscheidung Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich […]

15.02.2023

E-Scooter-Fahren: Mitfahrer mit 1,2 Promille muss den Führerschein abgeben

Verbotenes E-Scooter-Fahren kann für die Mitfahrenden teuer werden. Dies hat das Landgericht Oldenburg in einem Urteil (Az.: 4 Qs 368/22) festgestellt. So muss auch ein Scooter-Mitfahrer, der sich mit 1,2 Promille am Lenker festhält, seinen Führerschein abgeben – ganz egal, ob er nach links oder rechts lenkt oder nicht. Promillegrenzen gelten auch bei E-Scootern Beim […]

05.02.2023

Höhere Promillegrenze für E-Roller-Fahrer?

In Goslar hat der Verkehrsgerichtstag jüngst über die Frage einer Anhebung der Promillegrenzen bei fahrerlaubnisfreien E-Tretrollern diskutiert. Der bisherige Wert von 0,5 Promille, der sonst für Autos gilt, wurde als zu streng befunden. Experten und Verbände forderten eine Angleichung an Fahrräder, da E-Scooter eher mit diesen als mit Automobilen vergleichbar sind und maximal mit 20 […]

03.12.2019

Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter

Mit dem heutigen Artikel, möchten wir auf die aktuelle Thematik bezüglich des Verwendens eines E-Scooter unter Alkoholeinfluss im öffentlichen Straßenverkehr eingehen und den Lesern einen ersten Überblick über aktuelle geben, die uns über den ADAC und aus eigener Erfahrung bekannt geworden sind. Das AG Stuttgart verhängte bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,21 Promille eine Geldstrafe von […]

25.11.2019

MPU Anordnung bei Alkoholfahrt mit Fahrrad oder E-Scooter

Eine wichtige Entscheidung erging durch das Verwaltungsgericht Augsburg (09.09.2019, Au 7 K 18.1240) in Bezug auf die Anordnung einer MPU bei einer Alkoholfahrt mit einem Fahrrad. Das Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, das wir mit einem Fahrrad im Straßenverkehr mit mehr als 1,60 Promille oder mehr teilnimmt, durch die Verwaltungsbehörde aufgefordert werden kann, eine medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. […]

In Deutschland gelten bei Führerscheininhabern, Fahranfängern und Fahrern unter 21 Jahren strenge Regeln, wenn es um das Trinken von Alkohol und das Autofahren geht. Ab einem Promillewert von 0,5 ist das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit, weshalb Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Ab 1,1 Promille ist das Fahren unter Alkohol bereits eine Straftat, mit der nicht nur Punkte und ein Fahrverbot, sondern auch hohe Geld- oder Freiheitsstrafen einhergehen. Ebenso drohen Strafen bei einem Promillewert von 0,3, wenn Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder ein Unfall verursacht wird. Fahrradfahrer sind ebenfalls davon betroffen: Ab einem Promillewert von 0,3 können Bußgelder, Aufbauseminare, Verlängerung der Probezeit oder Führerscheinentzug die Folge sein. Liegt der Promillewert bei 1,6 oder höher, ist auch hier eine Straftat vorliegen, die gegebenenfalls auch Auswirkungen auf den Führerschein des Betroffenen haben kann.

Promillegrenzen

Wer im Straßenverkehr Alkohol konsumiert, muss sich über mögliche Konsequenzen bewusst sein. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können strafrechtliche Konsequenzen folgen. Sollte ein Unfall durch einen Alkoholkonsum verursacht werden, kann auch schon bei einem Wert unter 0,3 Promille eine Teilschuld angenommen werden. Darüber hinaus gibt es weitere Promillegrenzen, die geahndet werden können. Diese reichen von Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen. Wiederholungstäter werden generell härter bestraft.

Fahranfänger – Null-Promille

Seit 2007 haben Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren aufgrund einer gesetzlichen Regelung keinen Alkohol mehr am Steuer zu trinken. Der Grund hierfür ist, dass junge Menschen besonders anfällig für Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss sind. Sollte die Polizei bei einer Alkoholkontrolle einen Wert bis 0,5 Promille feststellen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hierfür sind ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt im Flensburger Zentralregister und weitere Auflagen wie z.B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgesehen. Wird jedoch ein Unfall verursacht oder die Fahrunsicherheit beeinträchtigt, drohen weit höhere Strafen.

0,3-Promillegrenze

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille, die bereits durch das Trinken eines einzigen Bieres (0,33 l) erreicht werden kann, wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Zeigt man keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit, ist dies nicht strafbar. Wird jedoch auffällige Fahrweise wie Schlangenlinien oder ein Unfall verursacht, droht eine Verurteilung wegen Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs: Geld- oder Freiheitsstrafen, Entzug des Führerscheins für mindestens 6 Monate und 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

0,5-Promillegrenze

Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, muss mit schweren Strafen rechnen. Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille wird die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 528,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei Wiederholung des Vergehens steigen die Strafen noch weiter an. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird Alkohol am Steuer als Straftat angesehen. Hierbei drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte im Flensburger Register und der vorübergehende oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille muss außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit kann ein Ersttäter nicht schonungslos behandelt werden. Ab einem Wert von 1,3 Promille kann der Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsentzug die Folge sein.

1,1-Promillegrenze

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Dadurch ist die Gefahr, einen Unfall zu verursachen, zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen. Dies wird auch strafrechtlich verfolgt, selbst wenn kein Verkehrsfehler oder Unfall vorliegt. Die mögliche Strafe beträgt eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Zudem wird der Führerschein für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder sogar dauerhaft entzogen. In Flensburg werden dann auch 3 Punkte registriert.

1,6-Promillegrenze

Bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder darüber hinaus, werden neben den Sanktionen, die bei einer 1,1 Promillegrenze üblich sind, auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt. Dies ist ein Hinweis darauf, dass ein chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt. Die MPU beinhaltet neben einem medizinischen Check auch eine psychologische Beratung, um das Ausmaß des Problems zu ermitteln.

Alkohol beim Fahrradfahren?

Fahrradfahrer sind Teilnehmer am Straßenverkehr und müssen sich daher an die vorgeschriebenen Regeln halten. Im Bußgeldkatalog für Alkohol im Straßenverkehr ist für Radfahrer eine Promillegrenze von 1,6 vorgesehen, bevor ein Bußgeld oder eine Strafe wegen Alkohol droht. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn man noch ausreichend Fahrtüchtig ist.

Wer mit mehr als 0,3 Promille erwischt wird oder einen Unfall verursacht, muss allerdings mit einer deutlich härteren Strafe rechnen. Dies gilt selbstverständlich auch für Radfahrer, die einen Führerschein besitzen – solche Vergehen werden im Fahreignungsregister des Kraftfahr-Bundesamtes in Flensburg gespeichert und gehen mit entsprechenden Punkten einher.

Bei schweren Straftaten kann es sogar soweit kommen, dass man einen Führerschein erst einmal nicht mehr beantragen oder dass man als Fahrradfahrer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) muss. Daher sollte man sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss immer bewusst sein, dass man sich einer strafrechtlichen Verantwortung aussetzt.

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