Artikel vom 05.02.2023

Höhere Promillegrenze für E-Roller-Fahrer?

In Goslar hat der Verkehrsgerichtstag jüngst über die Frage einer Anhebung der Promillegrenzen bei fahrerlaubnisfreien E-Tretrollern diskutiert. Der bisherige Wert von 0,5 Promille, der sonst für Autos gilt, wurde als zu streng befunden. Experten und Verbände forderten eine Angleichung an Fahrräder, da E-Scooter eher mit diesen als mit Automobilen vergleichbar sind und maximal mit 20 km/h gefahren werden. Der Professor Dr. Brian Valerius Lehrstuhl für Künstliche Intelligenz im Strafrecht an der Universität Passau betonte, dass es hierzu nach wie vor ein gewisses Maß an Rechtsunsicherheit gebe. Der ADAC betonte, dass die Teilnahme am Straßenverkehr und der Alkoholkonsum immer strikt getrennt werden müssten, und forderte eine Untersuchung ab welchem Alkoholpegel absolute Fahruntüchtigkeit mit E-Scootern gegeben sei. Prof. Dr. Thomas Daldrup vom Institut für Rechtsmedizin der HHU Düsseldorf stellte dazu schon Anhaltspunkte lieferte. Seiner Meinung nach ergibt sich bereits bei geringem Alkoholkonsum ein erhöhtes Unfallrisiko auf E-Scootern, da das Fahrleistungsniveau bei einer BAK von 0,30 ‰ um knapp 60 % gegenüber dem nüchternen Zustand abfällt. Statistiken des Statistischen Bundesamts zeigten, dass verunglückte E-Scooter-Fahrende eher jung sind und häufiger unter Alkoholeinfluss stehen, die Unfallzahlen jedoch nur einen minimalen Anteil an den Gesamtunfällen ausmachen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Promillegrenzen in Zukunft für E-Scooter entwickeln.


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