Artikel vom 09.06.2023

Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Trunkenheitsfahrten sind nicht nur mit dem Auto ein ernstes Problem. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem jüngsten Urteil verdeutlicht hat, sind auch E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss ein erheblicher Verstoß gegen das Verkehrsrecht, der den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann.

Verkehrssicherheit und E-Scooter: Die aktuelle Gerichtsentscheidung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Ein E-Scooter-Fahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,64 Promille erwischt wurde, kann die Entziehung seiner Fahrerlaubnis zur Folge haben. Die Entscheidung, die auf einer Sprungrevision beruhte, hob das Urteil des Amtsgerichts auf, welches die Entziehung der Fahrerlaubnis ursprünglich abgelehnt hatte.

Die Sachlage war wie folgt: Der Angeklagte hatte nach einem nächtlichen Barbesuch, bei dem er Alkohol konsumiert hatte, beschlossen, einen E-Scooter für seine Rückfahrt zu nutzen. Das Amtsgericht verurteilte ihn aufgrund fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von sechs Monaten. Die Fahrerlaubnis jedoch blieb ihm zunächst erhalten.

Der Entzug der Fahrerlaubnis: Gründe und Ausnahmen

Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn der Täter durch seine Tat seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Beweis stellt. Eine Trunkenheitsfahrt, wie sie hier vorlag, führt zur Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Nur in seltenen Ausnahmen und bei deutlicher Abweichung von einem Durchschnittsfall kann von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden. Das Gericht stellte klar, dass der Umstand, dass der Angeklagte einen E-Scooter und kein Auto gefahren hat, hier nicht relevant ist. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten gemäß der Bewertung des Verordnungsgebers ebenfalls als Fahrzeuge und unterliegen damit den entsprechenden allgemeinen Vorschriften.

Der Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs

Es ist wichtig zu beachten, dass die Benutzung eines E-Scooters durch einen betrunkenen Fahrer nicht weniger gefährlich ist als das Fahren eines Autos in betrunkenem Zustand. Ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder Radfahrer kann durchaus schwere oder sogar tödliche Verletzungen verursachen. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wird daher nicht nur verhindert, dass der Täter weiterhin betrunken Kraftfahrzeuge führt, sondern es wird auch generell der Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs angestrebt.

Der Angeklagte hat sich durch seine unbedachte Entscheidung, in betrunkenem Zustand einen E-Scooter zu benutzen, grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Die endgültige Entscheidung liegt nun wieder beim Amtsgericht, das den Fall erneut verhandeln und entscheiden muss.

FAQ zum Artikel

Können E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen?

Ja, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass auch E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss als schwerwiegender Verkehrsverstoß gewertet werden können, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann.

Sind E-Scooter in Deutschland verkehrstechnisch gleichgestellt mit Autos?

a, Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten gemäß der Bewertung des Verordnungsgebers ebenfalls als Fahrzeuge und unterliegen damit den entsprechenden allgemeinen Vorschriften.

Was geschieht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird?

Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils und der von einer deutschen Behörde ausgestellte Führerschein wird eingezogen. Der Betroffene darf dann kein Kraftfahrzeug mehr führen.


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