Artikel vom 24.11.2023

Verkehrszentralregister: Was hat es mit den „Punkten“ auf sich? 

Das Verkehrszentralregister spielt eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung von Kraftfahrern, die im Straßenverkehr wiederholt auffällig werden. Es dient nicht nur der Speicherung verwaltungsrechtlicher Vorgänge, sondern vor allem der frühzeitigen Ergreifung von Maßnahmen, die bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg führen können.

Als zentrales Instrument für die Verkehrssicherheit ermöglicht das Verkehrszentralregister eine effektive Überwachung und Intervention bei wiederholten Verkehrsverstößen. Das Punktesystem und die klaren Maßnahmen tragen präventiv dazu bei, das Fahrverhalten zu beeinflussen und die Verkehrsregeln einzuhalten. Dabei wird eine ausgewogene Balance zwischen Überwachung und Datenschutz durch Tilgungsfristen und das Recht auf Auskunft gewährleistet.

Punktesystem und Maßnahmen

Jeder festgestellte Verstoß im Straßenverkehr führt zu einer bestimmten Anzahl von Punkten im Verkehrszentralregister. Wenn ein Kraftfahrer 8 Punkte erreicht, erfolgt die erste nachdrückliche Ermahnung zur Einhaltung der Verkehrsregeln. Bei 13 Punkten ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend. Erreicht der Fahrer innerhalb von 2 Jahren 18 Punkte, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg.

Tilgungsfristen und ihre Bedeutung

Eintragungen im Verkehrszentralregister unterliegen bestimmten Tilgungsfristen. Ordnungswidrigkeiten werden beispielsweise nach 2 Jahren getilgt, sofern keine weiteren Eintragungen erfolgt sind. Andere Eintragungen, wie bei Alkohol-Ordnungswidrigkeiten, unterliegen unterschiedlichen Regelungen. Es ist wichtig zu wissen, dass getilgte oder tilgungsreife Eintragungen nicht mehr verwertet werden dürfen.

Recht auf Auskunft

Jeder Bürger hat gegen Zahlung einer Gebühr das Recht, Auskunft über die ihn betreffenden Vorgänge im Verkehrszentralregister zu erhalten. Diese Transparenz ermöglicht es jedem Einzelnen, den eigenen Punktestand und mögliche Eintragungen einzusehen.


Quelle(n): Bild von Zdravko Shishmanov auf Pixabay


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