Artikel vom 31.03.2024

Eigentumsverletzung durch Pkw-Entzug: Gerichtsurteil und Folgen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet über Nutzungsentschädigung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das eine Eigentumsverletzung durch Pkw-Entzug behandelt. In dem Fall hatte ein Beklagter das Fahrzeug einer Klägerin ohne deren Einverständnis hinter ein Hoftor gefahren und den Zugang zur Immobilie blockiert. Diese Handlung führte zu einem Rechtsstreit, in dem das Gericht über die Nutzungsausfallentschädigung entscheiden musste.

Hintergrund des Falls: Eigentumsverletzung und Nutzungsentschädigung

Die Klägerin und der Beklagte waren im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, das dem Vater des Beklagten gehörte, in einen Streit verwickelt. Während eines Krankenhausaufenthaltes des Vaters des Beklagten kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug der Klägerin auf einem Stellplatz vor dem Anwesen des Vaters des Beklagten geparkt. Der Beklagte, der den Schlüssel zum Hoftor besaß, fuhr das Fahrzeug auf den Hof und verhinderte damit den Zugang zur Immobilie für die Klägerin.

Entscheidung des Gerichts: Eigentumsverletzung und Nutzungsausfallschaden

Das OLG entschied, dass der Beklagte das Eigentumsrecht der Klägerin verletzt hatte, indem er das Fahrzeug ohne Erlaubnis bewegte und den Zugang zur Immobilie blockierte. Diese Handlung wurde als Eigentumsverletzung betrachtet, die einen Nutzungsausfallschaden für die Klägerin zur Folge hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin während des relevanten Zeitraums Bedarf für die Nutzung eines Fahrzeugs hatte, um den Vater des Beklagten im Krankenhaus zu besuchen und Einkäufe zu erledigen. Da ihr kein anderes Fahrzeug zur Verfügung stand und sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation das Fahrzeug mit Automatikgetriebe nutzen konnte, war die Klägerin berechtigt, eine Nutzungsentschädigung geltend zu machen.

Bemessung der Nutzungsentschädigung nach der Schwacke-Liste

Die Höhe der Nutzungsentschädigung wurde gemäß der Schwacke-Liste bestimmt. Dabei wurde der Entschädigungssatz für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, um eine Gruppe herabgestuft. Diese Entscheidung des Gerichts stellt sicher, dass die Klägerin angemessen für den entstandenen Nutzungsausfallschaden entschädigt wird.

Klage erfolgreich, Nutzungsentschädigung gewährt

Das Urteil des OLG Frankfurt am Main bestätigt die Eigentumsverletzung durch den Pkw-Entzug und gewährt der Klägerin eine Nutzungsentschädigung für den entstandenen Nutzungsausfallschaden. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die Bedeutung des Schutzes des Eigentumsrechts und stellt sicher, dass Geschädigte angemessen entschädigt werden, wenn dieses Recht verletzt wird.


Quelle(n): OLG Frankfurt


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