Artikel vom 15.04.2024

Streit um Mietwagenverkehr: Kein Betriebssitz, keine Erlaubnis

Verwaltungsgericht entscheidet über fehlende Zuverlässigkeit

Berlin- In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht eine wegweisende Entscheidung getroffen: Ohne einen festen Betriebssitz ist der Betrieb von Mietwagen im Gelegenheitsverkehr nicht zulässig. Diese Entscheidung erging im Zusammenhang mit einem Antragsteller, der eine Genehmigung für den Mietwagenverkehr besaß, jedoch keinen tatsächlichen Betriebssitz vorweisen konnte.

Der Antragsteller hatte vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit zehn Mietwagen erhalten. Doch die Behörde stellte fest, dass an der vom Antragsteller angegebenen Adresse weder Büroräume noch reservierte Stellplätze für die Fahrzeuge vorhanden waren. Daraufhin widerrief die Behörde die Erlaubnis mit sofortiger Vollziehung.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag des Antragstellers zurück. Sie stützte ihre Entscheidung auf die fehlende Zuverlässigkeit des Antragstellers, der gegen eine grundlegende Pflicht im Mietwagenverkehr verstoßen habe. Das Wesen des Mietwagenverkehrs bestehe darin, dass Aufträge ausschließlich am Betriebssitz entgegengenommen werden dürfen, wohin die Fahrzeuge nach jedem Auftrag zurückkehren müssen. Ein fester Betriebssitz sei somit eine Voraussetzung für die Erfüllung dieser Rückkehrpflicht.

Die Bedeutung des Betriebssitzes

Das Gericht betonte, dass das Rückkehrgebot im Mietwagenverkehr nicht als Selbstzweck anzusehen sei. Vielmehr solle es verhindern, dass Mietwagen nach Beendigung eines Auftrags wie Taxis auf öffentlichen Straßen bereitstehen und dort Aufträge annehmen. Ein fester Betriebssitz sei somit entscheidend, um eine geregelte und sichere Personenbeförderung zu gewährleisten.

Offene Fragen

Das Gericht ließ offen, ob der Widerruf der Genehmigung auch auf die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers gestützt werden konnte. Es sei jedoch fraglich, ob dieser über ausreichendes Eigenkapital verfügte, was jedoch eine Voraussetzung für die Genehmigung ist. Der Zeitwert der Fahrzeuge allein darf dabei nicht berücksichtigt werden.

Mögliche Konsequenzen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat weitreichende Konsequenzen für den Mietwagenverkehr. Sie verdeutlicht die Bedeutung eines festen Betriebssitzes für die Zuverlässigkeit und Sicherheit des Personentransports. Mietwagenunternehmer müssen daher sicherstellen, dass sie über entsprechende Räumlichkeiten verfügen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


Quelle(n): www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/ Bild von Tumisu auf Pixabay


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