Artikel vom 25.01.2024

Verkehrsunfall mit mangelhaftem Mietwagen: OLG Frankfurt spricht 90.000 € Schmerzensgeld zu

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) sorgt für Aufsehen: Nach einem schweren Verkehrsunfall mit einem nicht verkehrssicheren Mietwagen wurde das betroffene Mietwagenunternehmen zu einer Schmerzensgeldzahlung von 90.000 € verurteilt. Das OLG betonte die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters und die damit verbundenen Kardinalpflichten im Mietwagenvertrag. Wir beleuchten die Hintergründe des Falls, die rechtlichen Aspekte und die Bedeutung dieser Entscheidung für zukünftige Mietwagenverträge.

Die Hintergründe des Falls

Im Herbst 2010 mietete eine gewerbliche Stammkundin bei einer Autovermietung in Frankfurt für eine Woche ein Fahrzeug für eine Fahrt nach Berlin und zurück. Während der Rückfahrt kam es zu einem schweren Unfall, bei dem die Mieterin schwerste Verletzungen erlitt, inklusive der Amputation ihres linken Arms. Die Klägerin forderte daraufhin ein Schmerzensgeld von 120.000 €, eine Schmerzensgeldrente und die Feststellung der Einstandspflicht für zukünftige Schäden.

 Mangelhafter Mietwagen und Ursache des Unfalls

Die Klägerin hatte während der Fahrt Probleme mit dem Fahrzeug gemeldet, insbesondere Schwierigkeiten beim Schalten in den zweiten Gang. Der Unfall ereignete sich, als sie versuchte, die Seitenscheibe hochzukurbeln und das Fahrzeug plötzlich ins Schleudern geriet. Das OLG stellte fest, dass ein Mangel im Kardangelenk der unteren Lenksäule bereits bei der Fertigung nicht ordnungsgemäß verbaut wurde. Der Mangel machte das Fahrzeug von Anfang an "prinzipiell nicht verkehrssicher". Während der Fahrt sprang das Kreuzgelenk heraus, was den Unfall verursachte.

Haftung des Vermieters und rechtliche Bewertung

Das OLG entschied, dass der Vermieter für den nicht verschuldeten Mangel haftet, da dieser den Unfall verursachte. Die Beklagte konnte sich nicht auf den Haftungsausschluss für unverschuldete Schäden berufen.


Quelle(n): Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.12.2021


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