Artikel vom 17.04.2024

Rechtsabbiegen von Lang-Lkws: Verkehrssicherheit und Haftungsfragen

Beim Rechtsabbiegen von Lang-Lkws können sich besondere Gefahrensituationen ergeben, insbesondere wenn die Fahrer den toten Winkel nicht überblicken können. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. Juli 2022 wirft Licht auf die Verantwortlichkeiten bei Unfällen dieser Art und die Haftungsfrage. Im Folgenden werden die Hintergründe des Urteils und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen näher erläutert.

 

Verkehrsregeln und Sicherheitsmaßnahmen
Die Verkehrssicherheit beim Rechtsabbiegen von Lang-Lkws ist von zentraler Bedeutung. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrer darauf achten, dass kein nachfolgender Verkehr gefährdet wird. Insbesondere beim Ausschwenken des Anhängers entsteht eine potenziell gefährliche Situation, da der Fahrer den nachfolgenden Verkehr nicht mehr im Blick hat. In solchen Fällen ist es ratsam, sich von einer anderen Person einweisen zu lassen, um Unfälle zu vermeiden.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. Juli 2022 behandelt einen Verkehrsunfall, bei dem ein Lang-Lkw beim Rechtsabbiegen mit einem anderen Fahrzeug kollidierte. Das Gericht entschied, dass der Fahrer des Lang-Lkws eine Mitschuld trug, da er den Verkehrsraum nicht ausreichend beobachten konnte. Die Betriebsgefahr des Lang-Lkws wurde als hoch eingestuft, insbesondere aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse beim Ausschwenken des Anhängers.

Haftungsfragen und Abwägung der Verursachungsbeiträge
Die Haftungsfrage bei Unfällen dieser Art ist komplex. Das Gericht berücksichtigte die Betriebsgefahr des Lang-Lkws sowie das Verhalten des Fahrers des anderen Fahrzeugs. Es kam zu dem Schluss, dass die Verantwortung nicht allein beim Fahrer des anderen Fahrzeugs lag, sondern dass auch die Betriebsgefahr des Lang-Lkws einen erheblichen Beitrag zum Unfallgeschehen leistete. In der Abwägung der Verursachungsbeiträge wurde dem Fahrer des anderen Fahrzeugs lediglich ein Viertel der Verantwortung zugesprochen.


Quelle(n): https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001571663 Bild von Alexa auf Pixabay


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