Das jüngste Gerichtsurteil vom VG München, das die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein LED-Mediaboard an einer Verkehrskreuzung bestätigt, wirft Licht auf die rechtlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte von Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Diese Entscheidung beruft sich auf Artikel 14 Absatz 2 der Bayerischen Bauordnung und betont die Bedeutung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Normenkette und Leitsatz
Artikel 14 Absatz 2 der Bayerischen Bauordnung bildet das rechtliche Fundament für die Entscheidung. Der Leitsatz des Urteils hebt hervor, dass bereits eine "bloße" Wahrscheinlichkeit einer Verkehrsbehinderung oder eines Unfalls eine konkrete Gefährdung darstellen kann.
Schlagworte
Die relevanten Schlüsselbegriffe wie LED-Mediaboard, Baugenehmigung, Werbeanlage und konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs betonen die zentralen Themen des Urteils.
Gründe für das Urteil
Die Begründung des Urteils basiert auf der Einschätzung, dass die Werbeanlage eine konkrete Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Dies wird durch die komplexe Verkehrssituation an der betreffenden Kreuzung untermauert, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordert. Insbesondere wird auf das Risiko von Ablenkungen für den Durchschnittsfahrer hingewiesen, die durch die beantragte Werbeanlage entstehen könnten.
Weitere Überlegungen des Gerichts
Das Gericht berücksichtigt auch die Gefahr für Radfahrer, die von rechts abbiegenden Fahrzeugen oft übersehen werden. Die Entscheidung stützt sich auf die Tatsache, dass bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung ausreicht, um die Ablehnung der Baugenehmigung zu rechtfertigen.
Keine Zulassung der Berufung
Das Gericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung ab, da keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen und die Rechtssache keine besonderen Schwierigkeiten aufweist. Die rechtlichen Fragen sind ausreichend geklärt, und der Fall stellt keine überdurchschnittlichen Schwierigkeiten dar.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Verkehrssicherheit und verdeutlicht die rechtlichen Maßstäbe für die Genehmigung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Es legt dar, dass bereits eine "bloße" Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung ausreicht, um die Ablehnung einer Baugenehmigung zu rechtfertigen, und betont die Verantwortung der Behörden, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
Quelle(n):
https://www.gesetze-bayern.de/Content Bild von Mariakray auf Pixabay
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