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Artikel aus dem Verkehrsrecht - Unfallflucht

27.01.2024

Reform der Vorschrift zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort – Die aktuellen Empfehlungen

Der Arbeitskreis V des 62. Deutschen Verkehrsgerichtstags beschäftigte sich intensiv mit der Vorschrift des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB). Die Komplexität dieser Regelung führt oft zu Unsicherheiten bei Verkehrsteilnehmern und Geschädigten. In diesem Artikel werden die Empfehlungen des Arbeitskreises zur Reform dieser Vorschrift detailliert behandelt. Reformbedarf und einheitliche Auffassung Der Arbeitskreis V vertritt […]

26.01.2024

Neue Wege für die Verkehrssicherheit – Der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag

Am vergangenen Freitag schloss der 62. Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar seine Tore. Verkehrsexperten und Wissenschaftler präsentierten ihre Empfehlungen für den Gesetzgeber, wobei strafrechtliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten und Unfallfluchten, im Mittelpunkt der Diskussionen standen. Die Experten äußerten Bedenken bezüglich des sogenannten Punktehandels und sprachen sich für Reformen im Verkehrsstrafrecht aus. Zudem wurde die […]

24.02.2023

Bundesgerichtshof beurteilt Aufklärungsobliegenheiten des Kaskoversicherers im Falle des § 142 Abs. 2 StGB

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB (nicht unverzügliche Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach zunächst erlaubtem Entfernen vom Unfallort) nicht in jedem Falle zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer beinhaltet, die zu dessen Leistungsfreiheit führt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger mit seinem bei der Beklagten […]

03.12.2013

„Unfallflucht“ ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

In einer Entscheidung vom 09.10.2013 hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden, dass die Vermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB dadurch, dass sich der Täter etwa eineinhalb Stunden nach dem Unfall und dem Entfernen von der Unfallstelle bei der Polizei gemeldet und angezeigt hat, dass er einen Unfall (mit)verursacht hat, widerlegt werden kann. Nach dieser Vorschrift ist die Fahrerlaubnis regelmäßig (für mindestens 6 Monate) zu entziehen, wenn sich der Täter eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hat.

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