Artikel vom 25.01.2024

Gericht verurteilt Beklagte zu Schadensersatz – Kollision bei Ausfahrt aus Parkbucht

Ein aktuelles Gerichtsurteil vom  05.06.2023 sorgt für Aufsehen, als die Klägerin erfolgreich Schadensersatz und die Übernahme aller materiellen Zukunftsschäden nach einem Verkehrsunfall in R. einfordert. Die Entscheidung erging nach einer intensiven Beweisaufnahme, die die Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfahren von einer Parkbucht auf die Fahrbahn betraf. Das Urteil beleuchtet die Haftungsfrage und die genauen Umstände des Unfalls, die zwischen den Parteien heftig umstritten waren.

Tatbestand: Kollision beim Einfahren in die Fahrbahn

Am 16.06.2021 ereignete sich um 9:30 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen der Klägerin und dem Beklagten. Die Klägerin befuhr die Straße in während der Beklagte sein Fahrzeug in einer Parkbucht auf der rechten Seite der Straße abgestellt hatte. Der Unfall resultierte in erheblichen Schäden am Klägerfahrzeug, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte.

Die Klage und die Argumente der Parteien

Die Klägerin machte geltend, dass der Beklagte unachtsam von der Parkbucht auf die Fahrbahn eingefahren sei, ohne auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr zu achten. Die Beklagten hingegen behaupteten, dass der Unfall beim Ausparken entstanden sei und die Klägerin mit überhöhter Geschwindigkeit von links gegen das Fahrzeug des Beklagten geprallt sei. Beide Parteien stellten unterschiedliche Versionen des Unfallhergangs dar, was die Frage der Haftung entscheidend machte.

Beweisaufnahme und Entscheidungsgründe

Das Gericht hörte Zeugen an, darunter die Klägerin, den Beklagten und einen Sachverständigen. In der Entscheidungsfindung stützte sich das Gericht auf den Beweis des ersten Anscheins, der besagt, dass beim Ein- oder Ausfahren auf die Straße eine besondere Sorgfalt erforderlich ist, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Der Sachverständige stellte fest, dass die Darstellung der Beklagten nicht plausibel sei und dass der Unfall im Zusammenhang mit dem Einfahren des Beklagten von der Parkbucht auf die Fahrbahn stattgefunden habe.

Haftungsfrage und Betriebsgefahr:

Das Gericht entschied, dass der Unfall durch den Beklagten verschuldet wurde und die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Klägerin nicht maßgeblich sei. Der Beklagte habe die erforderliche Sorgfalt beim Einfahren auf die Fahrbahn nicht angewendet. Die Klägerin wurde als unschuldig befunden, und der Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1.418,99 € wurde vollumfänglich zugesprochen.


Quelle(n): OLG Hessen


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