Artikel vom 16.03.2024

Kollision beim Einfahren von einer Parkbucht: Gesamtschuldnerische Haftung und Schadensersatzansprüche nach Urteil

Ein Verkehrsunfall vom 16. Juni 2021 in R. führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Parteien. Die Klägerin forderte Schadensersatz aufgrund einer Kollision beim Einfahren von einer Parkbucht auf die Fahrbahn. Nach einem umfangreichen Prozess verkündete das Gericht sein Urteil, das die Beklagten zur Zahlung von 1.418,99 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Dieser Artikel untersucht die Hintergründe des Unfalls, die Argumente beider Seiten und die rechtliche Bewertung durch das Gericht.

Tatbestand

Die Klägerin war Eigentümerin und Fahrerin eines Pkw, der Beklagte zu 1) Fahrer eines anderen Fahrzeugs, das bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert war. Am Morgen des Unfalltages befuhr die Klägerin eine Straße in R., als es zu einer Kollision zwischen den Fahrzeugen kam, während der Beklagte zu 1) in einer Parkbucht auf der rechten Straßenseite parkte.

Die Klägerin machte Schadensersatz geltend und beauftragte vorgerichtlich die Klägervertreter mit der Forderungseinzug. Die Beklagten bestritten die Forderung und behaupteten, die Klägerin trage die volle Verantwortung für den Unfall.

Entscheidungsgründe

Das Gericht erkannte das Feststellungsinteresse der Klägerin hinsichtlich möglicher Zukunftsschäden an. Die Haftung wurde gemäß den Bestimmungen des Verkehrsgesetzes festgestellt, wobei dem Beklagten zu 1) die Hauptschuld zugeschrieben wurde.

Die Beweisaufnahme ergab, dass der Unfall im Zusammenhang mit dem Einfahren des Beklagten zu 1) von der Parkbucht auf die Fahrbahn geschah. Obwohl eine umfassende Rekonstruktion des Unfallhergangs nicht möglich war, stützte sich das Gericht auf den Beweis des ersten Anscheins und die Überzeugung, dass die Darstellung der Beklagten unplausibel sei.

Die Argumentation der Beklagten, wonach der Unfall unvermeidbar war, wurde zurückgewiesen, da der Beklagte zu 1) seine Sorgfaltspflicht beim Einfahren nicht erfüllte. Die Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs wurde nicht berücksichtigt, da das Verschulden der Beklagten überwog.

Folgen und Urteil

Die Beklagten wurden zur Zahlung von 1.418,99 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Das Urteil, vorläufig vollstreckbar, bestätigte die Alleinhaftung der Beklagten und entsprach den Forderungen der Klägerin.

Schlussfolgerung

Das Urteil des Gerichts bestätigte die Schuld der Beklagten an einem Verkehrsunfall, der durch das unachtsame Einfahren von einer Parkbucht auf die Fahrbahn verursacht wurde. Die Klägerin erhielt somit Recht und wurde zur Entschädigung für ihre entstandenen Schäden verurteilt.


Quelle(n): www.rv.hessenrecht.hessen.de/ Bild von Nile auf Pixabay


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