Artikel vom 27.11.2023

Wohnmobil auf öffentlichem Parkplatz? Bußgeldrisiko und rechtliche Hintergründe

Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Urlaub im Wohnmobil, um die Freiheit der Straße zu genießen. Doch Vorsicht ist geboten, insbesondere wenn es um das nächtliche Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen geht. Ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen und das Bußgeldrisiko für Wohnmobilfahrer, die auf nicht dafür vorgesehenen Parkplätzen übernachten.

Rechtsstreit ums Übernachten auf Pkw-Parkplatz

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied über den Fall einer Wohnmobilfahrerin, die aufgrund belegter Stellplätze ihr Fahrzeug auf einem Pkw-Parkplatz abstellte und dort übernachtete. Das Amtsgericht Husum verhängte eine Geldbuße von 100 Euro wegen Verstoßes gegen das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Die Fahrerin legte Rechtsbeschwerde ein, argumentierte, dass Straßenverkehrsrecht anwendbar sei, und zweifelte die Verfassungsmäßigkeit des LNatSchG an.

Das Urteil: Naturschutzgesetz versus Straßenverkehrsordnung

Das OLG Schleswig wies die Rechtsbeschwerde ab und bestätigte die Geldbuße. Die Richter stellten klar, dass die Fahrerin gegen das LNatSchG verstoßen hat, da die Übernachtung nicht der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit auf dem Weg zu einem anderen Ziel diente. Der Straßenverkehrsrechtliche Gemeingebrauch war hier bereits abgeschlossen. Die Richter betonten, dass die Bußgeldvorschrift des LNatSchG nicht das grundsätzliche Abstellen von Fahrzeugen untersagt, sondern das Aufstellen und gleichzeitige Nutzen zu Wohnzwecken.

Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldvorschrift

Die Richter sahen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldvorschrift des LNatSchG. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Natur und Landschaft zu schützen und kollidiert nicht mit den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), die sich auf das Parken von Fahrzeugen beziehen. Das OLG betonte, dass es darum geht, das Überschreiten des verkehrsrechtlich erlaubten Gemeingebrauchs zu verhindern und gleichzeitig Natur- und Landschaftsschutz zu gewährleisten.

Fazit

Wohnmobilfahrer sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, wenn sie auf öffentlichen Parkplätzen übernachten, die nicht für Wohnmobile vorgesehen sind. Das Urteil macht deutlich, dass der Schutz von Natur und Landschaft höchste Priorität hat und durch Bußgelder durchgesetzt wird. Es empfiehlt sich, gezielt ausgewiesene Stellplätze zu nutzen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


Quelle(n): OLG Schleswig, Urteil vom 15.6.2020, Az.: 1 Ss-OWi 183/19 Bild von Siggy Nowak auf Pixabay


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