Artikel vom 15.11.2023

Kein Schadensersatz für überfahrene Randsteine auf Privatparkplatz

Hintergrund

Das Amtsgericht Hanau fällte am 19. Oktober 2022 ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen 39 C 42/22) bezüglich der Haftung für Schäden an Fahrzeugen, die durch das Überfahren von Randsteinen auf einem privaten Parkplatz entstehen. In dem Fall hatte der Kläger behauptet, beim Einparken auf dem Parkplatz einer Reinigung sei sein Fahrzeug über den ca. 20 cm hohen Sockelbereich des Verbundpflasterbelags gerutscht, was zu Schäden an der Motorschürze führte. Der Beklagte, Betreiber des Parkplatzes, wurde zur Zahlung der Reparaturkosten aufgefordert. Das Gerichtsurteil ergab jedoch, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Klageabweisung trotz behaupteter Schäden

Das Amtsgericht Hanau wies die Klage ab und betonte, dass selbst unter der Annahme des behaupteten Geschehens kein Anspruch auf Schadensersatz bestehe. Zwar trage grundsätzlich der Eigentümer oder Betreiber eines Parkplatzes die Verkehrssicherungspflicht, doch diese verlange nicht, dass alle denkbaren Gefährdungen ausgeschlossen werden. Vielmehr müssten alle im Allgemeinen erforderlichen Schutzvorkehrungen getroffen werden, aber nicht solche, mit denen üblicherweise nicht zu rechnen sei.

Eigenverantwortung des Fahrzeugführers

Das Gericht stellte klar, dass jeder Fahrzeugführer selbst für die Vermeidung von Schäden verantwortlich ist und darauf achten muss, nicht gegen oder über Begrenzungseinrichtungen zu fahren. Im vorliegenden Fall seien die Randsteine gut sichtbar gewesen, und der Beklagte habe alle erforderlichen Schutzvorkehrungen getroffen. Die behaupteten Schäden seien somit auf das Verhalten des Klägers zurückzuführen.

Unabhängig von Fahrzeugtypen

Die Entscheidung betonte, dass die Eigenverantwortung des Fahrzeugführers auch für spezielle Fahrzeugtypen wie tiefergelegte Sportwagen gilt. Die Tatsache, dass es sich um ein solches Fahrzeug handelte, änderte nichts an der Pflicht des Fahrers, auf die Umgebung und vorhandene Begrenzungseinrichtungen zu achten.

Rechtskraft des Urteils

Die Richter stellten abschließend fest, dass die Entscheidung rechtskräftig ist und somit keine weiteren rechtlichen Schritte seitens des Klägers möglich sind. Dieses Urteil setzt einen klaren rechtlichen Präzedenzfall für ähnliche Fälle.

Fazit

Die Entscheidung des Amtsgerichts Hanau unterstreicht die Verantwortung der Fahrzeugführer bei der Nutzung von Privatparkplätzen. Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht von Parkplatzeigentümern besteht, befreit dies Fahrer nicht von ihrer eigenen Pflicht zur Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Das Urteil verdeutlicht, dass nicht jeder denkbare Schadensfall vorhersehbar ist und dass Fahrzeugführer selbst dafür verantwortlich sind, Schäden zu vermeiden. Dies gilt unabhängig von der Art des Fahrzeugs und stellt sicher, dass die Verantwortung zwischen Parkplatzeigentümern und Fahrzeugführern klar verteilt ist.

Bild von Janusz Walczak auf Pixabay

Quelle(n): Amtsgericht Hanau - Pressemitteilung vom 05.10.2023


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