Artikel vom 16.03.2024

Carsharing-Parkplatz: Recht auf Abschleppen von Privatfahrzeugen

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf kürzlich entschieden, dass das Ordnungsamt befugt ist, private Fahrzeuge, die auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellt wurden, unabhängig davon, ob ein Carsharing-Fahrzeug konkret daran gehindert wurde, abschleppen zu lassen. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von Carsharing-Parkplätzen und das Verhalten von Fahrzeugführern im öffentlichen Raum.

Hintergrund des Falls

Eine Fahrzeugführerin hatte ihren privaten Pkw auf einem als Carsharing-Parkplatz ausgewiesenen Bereich abgestellt, obwohl sie selbst nicht am Carsharing teilnahm. Ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung stellte den Verstoß fest und beauftragte einen Abschleppwagen. Obwohl die Fahrzeugführerin kurz vor dem Eintreffen des Abschleppwagens erschien und ihr Fahrzeug entfernte, machte die Stadt Duisburg die Kosten des Abschleppens geltend. Die Fahrzeugführerin erhob Klage gegen diesen Bescheid und argumentierte, dass ihr kurzes Parken auf dem Carsharing-Platz kein Abschleppen gerechtfertigt hätte.

Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage der Fahrzeugführerin ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme. Es entschied, dass ein Fahrzeug, das auf einem Carsharing-Parkplatz steht, ohne am Carsharing teilzunehmen, wie in einem absoluten Halteverbot betrachtet wird. Die Abschleppmaßnahme sei verhältnismäßig, da die Funktion der Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge nur gewährleistet sei, wenn sie jederzeit freigehalten würden. Auch sei es unerheblich, ob die Fahrzeugführerin konkret ein Carsharing-Fahrzeug am Parken gehindert habe. Das unerlaubte Abstellen eines Privatfahrzeugs auf einem Carsharing-Parkplatz habe eine negative Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer und rechtfertige daher das Abschleppen.

Ausblick und Möglichkeit der Berufung

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragt werden. Diese Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Fälle in der Zukunft sein und verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln und Parkplatzbeschilderungen im öffentlichen Raum.

Fazit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stärkt die Rechte von Carsharing-Anbietern und gewährleistet die ordnungsgemäße Nutzung ihrer Parkplätze. Es unterstreicht auch die Verantwortung der Fahrzeugführer, sich an die Verkehrsvorschriften zu halten und den öffentlichen Raum respektvoll zu nutzen.


Quelle(n): www.justiz.nrw.de/JM/Presse Bild von kenny2332 auf Pixabay


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