Artikel vom 16.03.2024

Fahrlässiges Nichteinhalten des erforderlichen Abstands

In diesem Fallbericht wird über eine Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund des fahrlässigen Nichteinhaltens des erforderlichen Abstands berichtet. Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 300,00 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Diese Entscheidung basiert auf mehreren Verstößen gegen die vorgeschriebenen Abstandsregelungen sowie auf früheren vergleichbaren Vergehen.

Persönliche Verhältnisse des Betroffenen und Voreintragungen

Der Betroffene ist ein selbständig tätiger Jurist in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sein Fahreignungsregisterauszug weist mehrere Eintragungen wegen Nichtbeachtung des erforderlichen Sicherheitsabstands auf, darunter eine Verurteilung mit einem einmonatigen Fahrverbot.

Tatvorwurf und Beweislage

Am 28. März 2023 um 11:21 Uhr fuhr der Betroffene in Frankfurt in eine Abstandsmessung mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 133 km/h, wobei er den erforderlichen Abstand von 53,7 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhielt. Nach Abzug einer Toleranz von 4 km/h ergab sich ein vorwerfbarer Wert von 129 km/h. Die Messung wurde mit einem geeichten Messgerät durchgeführt und dokumentiert.

Begründung und Feststellungen

Das Gericht stellte fest, dass der Betroffene fahrlässig handelte und somit die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat. Die Anwendung des standardisierten Messverfahrens und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch den Messbeamten wurden bestätigt. Es gab keine Zweifel an der Richtigkeit der Messung und ihrer Auswertung.

Urteilsbegründung und Sanktionen

Angesichts der wiederholten Verstöße und der grob mangelhaften Verkehrsdisziplin des Betroffenen wurde eine Geldbuße von 300,00 Euro festgesetzt, die über der Regelbuße liegt. Zudem wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Gericht sah keinen Grund, vom Fahrverbot abzusehen, da keine äußeren oder inneren Umstände vorlagen, die eine Ausnahme rechtfertigten.

Kosten- und Auslagenentscheidung

Die Kosten- und Auslagenentscheidung ergab sich aus den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Betroffene wurde zur Zahlung der Kosten des Verfahrens verpflichtet.

Insgesamt verdeutlicht dieser Fall die Konsequenzen von Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Verkehrssicherheit.


Quelle(n): www.lareda.hessenrecht.hessen.de Bild von Nessichlinion auf Pixabay


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