Artikel vom 28.12.2023
Gerichtsurteil: Handy am Steuer – Datenschutzrechtliche Bedenken bei Einsatz von MonoCam
Geldbuße und Datenschutz – Kontroverse um den Einsatz von MonoCam
Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt für Diskussionen: Eine Verkehrsteilnehmerin wurde wegen vorsätzlicher rechtswidriger Benutzung eines elektronischen Kommunikationsgeräts während der Fahrt zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt. Die Überführung erfolgte durch das umstrittene Kontrollsystem "MonoCam." Im Fokus stehen nicht nur der Verstoß und die Geldbuße, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Technologie.
Der Vorfall und die MonoCam-Technologie
Am 06.07.2022 wurde die Betroffene auf der Bundesautobahn A602 bei Trier dabei erwischt, wie sie ein Mobiltelefon am Ohr hielt und telefonierte. Die Kontrolle erfolgte durch das MonoCam-System, eine Anlage zur automatisierten Erkennung von Ablenkungsverstößen im Straßenverkehr. Hierbei analysiert eine Künstliche Intelligenz-Software (KI-Software) mittels Kameraaufzeichnungen den Verkehrsfluss und sucht nach möglichen Verstößen, insbesondere der rechtswidrigen Nutzung von Kommunikationsgeräten durch Fahrzeugführer.
Datenschutzrechtliche Einwände
Die Datenerfassung mittels MonoCam erfolgte während eines Pilotprojekts ohne klare gesetzliche Grundlage. Das Gericht stellte fest, dass die Anwendung des Systems mangels gesetzlicher Basis unzulässig war. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Datenerfassung ohne klaren Anfangsverdacht erfolgte und somit gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen verstieß.
Das Gericht argumentierte, dass die Überwachung mittels MonoCam, trotz vergleichsweise moderater Eingriffsintensität, keine ausreichende gesetzliche Grundlage besitzt. Das Fehlen einer klaren Regelung und die Tatsache, dass das System lediglich als Pilotprojekt lief, entbinden nicht von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage.
Diskussion um Beweisverwertung und Datenschutz
Trotz der Feststellung, dass die Datenerfassung durch MonoCam rechtswidrig war, entschied das Gericht, dass das mittels des Systems gefertigte Lichtbild verwertbar sei. Die Diskussion um Beweisverwertung und Datenschutzrechte bleibt kontrovers, insbesondere weil keine eindeutige gesetzliche Regelung besteht, ob rechtswidrig erlangte Beweise in einem Verfahren verwertet werden dürfen.
Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit und dem Schutz der individuellen Datenschutzrechte. Die hohe Bedeutung der Verkehrsüberwachung zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr wurde betont. Insbesondere die erhebliche Anzahl von Verkehrsunfällen aufgrund von Ablenkung verdeutlicht die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen.
Fazit
Das Gerichtsurteil wirft einen Schatten auf den Einsatz von MonoCam und ähnlichen Systemen. Datenschutzrechtliche Bedenken und das Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage hinterlassen Fragen bezüglich der Verhältnismäßigkeit solcher Überwachungstechnologien. Die Diskussion über den Schutz der Privatsphäre im Straßenverkehr wird weitergehen, während Verkehrsteilnehmer und Behörden nach einem angemessenen Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Datenschutz suchen."
Quelle(n): https://openjur.de/u/2473263.html / Bild von Talpa auf Pixabay