Gerichtsurteil bringt Klarheit: Kein Verstoß gegen StVO bei Umlagerung des Smartphones während der Fahrt
Entscheidung zur Handynutzung im Auto
In einem bahnbrechenden Urteil hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass das Aufnehmen eines Mobiltelefons durch einen Fahrer, um es während eines laufenden Gesprächs über die Freisprecheinrichtung umzulagern, nicht gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt.
Vorinstanzliche Verurteilung aufgehoben
Das Urteil hob die Entscheidung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 21. November 2022 auf, das den Betroffenen wegen angeblicher vorschriftswidriger Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt hatte. Der Fahrer hatte argumentiert, dass er sein Handy nur in die Hand genommen habe, um es umzulagern, und nicht zum Telefonieren genutzt habe, da das Gespräch über die Freisprecheinrichtung lief.
Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg
Die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde zugelassen und führte zur Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils. Die Frage, ob die Aufnahme eines Mobiltelefons während der Nutzung einer Freisprecheinrichtung gegen die StVO verstößt, war bisher obergerichtlich noch nicht entschieden worden.
Die Bedeutung der Entscheidung
Das Urteil stellt eine wichtige Klärung des Begriffs "Benutzen" im Kontext der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt dar. Es wurde festgestellt, dass das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes nicht ausreicht, um einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO zu begründen. Stattdessen muss eine Nutzung des elektronischen Geräts über das bloße Halten hinaus vorliegen.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Vorschrift die Bedingungen regelt, unter denen die Benutzung eines elektronischen Geräts während der Fahrt erlaubt ist, und das Aufnehmen oder Halten des Geräts zu diesem Zweck verbietet. Wenn jedoch das Element der Nutzung fehlt, fällt auch das Aufnehmen oder Halten nicht unter das Verbot.
Folgen der Entscheidung
Mit dieser Entscheidung wird das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsauslegung und das Verhalten von Fahrzeugführern im Umgang mit elektronischen Geräten während der Fahrt.
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