Artikel vom 18.04.2024

Geldbuße trotz Beifahrer-Nutzung: „Blitzer-App“ im Auto

Die Nutzung von "Blitzer-Apps" im Straßenverkehr ist rechtlich umstritten. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat jedoch Klarheit geschaffen: Auch wenn der Fahrer nicht selbst eine Warn-App aktiviert, kann die Nutzung durch einen Beifahrer zu einer Geldbuße führen. Erfahren Sie mehr über diese Entscheidung und ihre Auswirkungen.

Hintergrund des Urteils

Ein 64-jähriger Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis wurde vom Amtsgericht Heidelberg wegen überhöhter Geschwindigkeit mit einer Geldbuße belegt. Der Grund: Auf dem Smartphone seiner Beifahrerin lief eine "Blitzer-App", die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnte. Obwohl der Fahrer selbst die App nicht bediente, wurde er zur Kasse gebeten. Das Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt.

Rechtliche Bewertung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe betonte, dass die Nutzung einer "Blitzer-App" durch einen Beifahrer ebenfalls gegen § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Diese Vorschrift verbietet nicht nur die aktive Nutzung solcher Apps durch den Fahrer, sondern auch die Inanspruchnahme ihrer Warnfunktion durch andere Insassen des Fahrzeugs. Somit bleibt die Geldbuße von 100 Euro bestehen, auch wenn der Fahrer nicht direkt am Geschehen beteiligt war.

Bedeutung für Autofahrer

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Autofahrer und Beifahrer. Es verdeutlicht, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrsregeln nicht nur beim Fahrer liegt, sondern auch bei allen Insassen des Fahrzeugs. Die Nutzung von "Blitzer-Apps" während der Fahrt ist daher nicht nur risikobehaftet, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, selbst wenn der Fahrer nicht aktiv ist.

Keine Toleranz für Ablenkung

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe schafft Klarheit in Bezug auf die Nutzung von "Blitzer-Apps" im Auto. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, sich während der Fahrt auf das Fahren zu konzentrieren und von Ablenkungen abzusehen. Autofahrer sollten daher darauf achten, dass keine verbotenen technischen Geräte im Fahrzeug betrieben werden, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Quelle(n): https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay


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