Artikel vom 26.02.2024

Wann werden Punkte im Fahreignungsregister gelöscht?

 

Das Fahreignungsregister und das Fahreignungs-Bewertungssystem spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich jedoch, wann ihre Punkte im Fahreignungsregister gelöscht werden. In diesem Artikel werden wir ausführlich darauf eingehen und die Tilgungsfristen sowie die damit verbundenen Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes erläutern.

 

Tilgungsfristen im Fahreignungsregister

Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (§ 29 StVG):

Tilgungsfrist: 2 Jahre und sechs Monate

Beispiele: Handyverstöße

 

Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis:

Tilgungsfrist: 5 Jahre

Beispiele: Alkoholdelikte

 

Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit isolierter Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis:

Tilgungsfrist: 10 Jahre

Beispiele: Schwere Verkehrsdelikte

Die Tilgungsfrist beginnt in der Regel mit dem Rechtskraftdatum der Entscheidung. Bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperrfrist startet die Frist am Tag der Erteilung der Fahrerlaubnis oder spätestens fünf Jahre nach dem Rechtskraftdatum.

 

Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes bei Punktestand

4 oder 5 Punkte:

Maßnahme: Ermahnung und Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar.

6 oder 7 Punkte:

Maßnahme: Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar. Kein Punktabzug. Hinweis auf drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten.

8 oder mehr Punkte:

Maßnahme: Entziehung der Fahrerlaubnis.

Das Fahrerlaubnisrecht fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Fragen dazu beantwortet das örtliche Straßenverkehrsamt.

 

Freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren

Bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Das Seminar kombiniert verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente und kann nur einmal innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden.

 

Insgesamt ist es wichtig, sich der eigenen Verantwortung im Straßenverkehr bewusst zu sein und bei Verstößen aktiv Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrverhaltens zu ergreifen.

 


Quelle(n): KBA


×