Artikel vom 09.02.2023

Verfassungsgerichtshof stärkt Rechte von Autofahrern bei Bußgeldverfahren

Einsicht in Wartungsnachweise des Blitzers verpflichtend

Autofahrer, die geblitzt wurden, haben Anspruch auf Einsicht in die Wartungsnachweise des Blitzers. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Stuttgart entschieden. Der Richterspruch stärkt die Rechte von Autofahrern, die geblitzt wurden und gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.

„Waffengleichheit“ zwischen Verfolgungsbehörden und Beschuldigten

Geklagt hatte ein Autofahrer, der nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs geblitzt wurde, weil er 44 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein sollte. Weder vor dem Amtsgericht Mannheim noch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hatte er Erfolg. Seine Forderung nach Einsicht in die Wartungsnachweise des Blitzers lehnte das Amtsgericht wegen mangelnder Erforderlichkeit ab.

Das ginge so nicht, urteilte der Verfassungsgerichtshof. Ein faires Verfahren setze „Waffengleichheit“ zwischen den Verfolgungsbehörden und dem Beschuldigten voraus. Deshalb müsse der Beschuldigte umfassend auf Beweismittel und Ermittlungsvorgänge zugreifen können. Dies hatte auch schon das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt.

Amtsgericht muss erneut entscheiden

Mit seinem Urteil hob der Verfassungsgerichtshof die Entscheidungen des Amts- und Oberlandesgerichts auf. Das Amtsgericht muss in der Sache nun neu entscheiden. Der Autofahrer hat nun also eine größere Chance, den Bußgeldbescheid und das Fahrverbot aufzuheben.


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