Artikel vom 25.01.2024

Fahrverbot nur bei tragfähigen Feststellungen zur besonderen Härte

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung vom 05.05.2022 klare Maßstäbe für die Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gesetzt. Der Grundsatz, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h ein Fahrverbot von einem Monat droht, kann nur bei nachweisbar außergewöhnlichen Härtefällen umgangen werden. Das Gericht hob dabei ein amtsgerichtliches Urteil auf, das ein Fahrverbot aufgrund der Behauptung des Betroffenen, den Arbeitsplatz zu verlieren, aufgehoben hatte.

Indizierte Verhängung eines Fahrverbots

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene im April 2021 auf der A 3 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 43 km/h überschritten. Daraufhin wurde im Mai 2021 eine Geldbuße von 160 € und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Das Amtsgericht Wiesbaden erhöhte die Geldbuße auf 320 € und hob das Fahrverbot auf, da der Betroffene angab, als Berufskraftfahrer zu arbeiten und sich in der Probezeit zu befinden, was den Verlust seines Arbeitsplatzes zur Folge haben könnte.

Oberlandesgericht hebt Urteil auf

Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft führte zur Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils durch das Oberlandesgericht. Die Feststellungen des Amtsgerichts genügten nicht den Voraussetzungen für ein Absehen von einem Fahrverbot. Das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h gelte als grober Pflichtverstoß, für den ein Fahrverbot als Denkzettel diene.

Außergewöhnliche Härte muss nachgewiesen werden

Das OLG betonte, dass die Verhängung eines Fahrverbots trotz eines Regelfalls unangemessen sein könne, insbesondere wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes drohe. Jedoch müssten hierfür tragfähige Urteilsfeststellungen vorliegen. Die Entscheidung des Amtsgerichts basierte allein auf den Angaben des Betroffenen, ohne ausreichende Begründung und Darlegung der zugrundeliegenden Tatsachen.

Die Sache wird an das Amtsgericht zurückverwiesen

Das Oberlandesgericht hat die Angelegenheit an das Amtsgericht zurückverwiesen, um weitere Feststellungen zu treffen, ob das Fahrverbot im konkreten Fall eine besondere Härte darstellen würde. Damit betont das Gericht die Notwendigkeit, dass die Gründe für eine außergewöhnliche Härte sorgfältig geprüft und dokumentiert werden müssen.

Fazit

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main schafft Klarheit bezüglich der Voraussetzungen für das Absehen von einem Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sie betont die Bedeutung von nachvollziehbaren und fundierten Feststellungen zur besonderen Härte. In Fällen, in denen der Verlust des Arbeitsplatzes als mögliche Konsequenz eines Fahrverbots geltend gemacht wird, müssen die Gerichte besonders genau prüfen, ob tragfähige Gründe vorliegen.


Quelle(n): OLG FFM Bild von 995645 auf Pixabay


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