Artikel vom 21.07.2023

Entzug der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter – OLG Frankfurt am Main hebt Urteil auf

Die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Urteil entschieden hat. Im konkreten Fall befuhr der Angeklagte nach Mitternacht die Straßen von Frankfurt am Main mit einem E-Scooter und hatte dabei einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,64 Promille. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe und ein sechsmonatiges Fahrverbot, entzog jedoch nicht die Fahrerlaubnis. Gegen diese Entscheidung legte die Amtsanwaltschaft Sprungrevision ein, und das OLG hob das Urteil teilweise auf.

Die Regelvermutung zur Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs

Das Oberlandesgericht betonte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 1 S. 1 StGB) erfüllt seien, wenn sich aus der Tat ergebe, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Hierbei gebe es kein Ermessen des Tatrichters, und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung finde nicht statt. Die Begehung einer Trunkenheitsfahrt führe zu einer Regelvermutung für die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nur in seltenen Ausnahmen könne von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, wenn sich die Tatumstände deutlich von einem Durchschnittsfall abheben würden.

E-Scooter gelten als Fahrzeuge im Sinne der Gesetze

Das Gericht erklärte weiter, dass die Tatsache, dass der Angeklagte einen E-Scooter und kein Auto fuhr, für die Frage der Ungeeignetheit unerheblich sei. Nach der Wertung des Verordnungsgebers seien auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter als Fahrzeuge anzusehen und unterlägen den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften.

Gefahrenpotential von betrunkenen E-Scooter-Fahrern

Das Amtsgericht hatte argumentiert, dass die Benutzung eines E-Scooters durch einen betrunkenen Fahrer andere Menschen weniger stark gefährden würde als die Trunkenheitsfahrt eines Kraftfahrzeugfahrers. Dem trat das OLG entgegen und betonte, dass der Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers infolge eines Zusammenstoßes mit einem E-Scooter schwere bis tödliche Verletzungen verursachen könne. Zudem könnten alkoholbedingte Fahrfehler eines E-Scooter-Fahrers zu Ausweichmanövern stärker motorisierter Verkehrsteilnehmer führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis solle daher nicht nur verhindern, dass der Täter weiterhin betrunken Kraftfahrzeuge führt, sondern generell die Sicherheit des Straßenverkehrs schützen.

Neue Verhandlung und Entscheidung

Das Oberlandesgericht entschied, dass das Amtsgericht die Sache neu verhandeln und entscheiden müsse, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass der neue Tatrichter Feststellungen treffe, die die Regelvermutung zur Ungeeignetheit des Täters widerlegen könnten. Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.

Fazit

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main macht deutlich, dass Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern nicht leichtfertig behandelt werden. Die Regelvermutung zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann hier zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, es sei denn, es liegen deutliche Ausnahmegründe vor. Die Sicherheit im Straßenverkehr steht im Mittelpunkt, und betrunkenes Fahren mit einem E-Scooter wird nicht als weniger gefährlich angesehen als mit einem motorisierten Kraftfahrzeug. Verkehrsteilnehmer sollten sich der Verantwortung bewusst sein und stets nüchtern am Straßenverkehr teilnehmen.


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