Artikel vom 16.03.2024

Alkoholisierter Fahrer als Unfallverursacher: Ein Fallbeispiel und seine rechtlichen Implikationen des Anscheinsbeweises

Ein Verkehrsunfall, der aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geschieht, kann schwerwiegende Folgen haben, nicht nur für die beteiligten Personen, sondern auch für den Verursacher. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wirft Licht auf die rechtlichen Aspekte eines solchen Unfalls und die Anwendung des Anscheinsbeweises. In diesem Fall wurde einer schwer verletzten Fußgängerin Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen, wobei der alkoholisierte Fahrer eine erhebliche Mitverantwortung trägt.

Der Unfall und seine rechtlichen Folgen

Der Unfall ereignete sich, als ein alkoholisierter Fahrer eine Fußgängerin erfasste, die zusammen mit anderen Personen eine Straße überquerte. Trotz klarer Sichtverhältnisse und offensichtlicher Anwesenheit der Fußgängerin auf der Fahrbahn, versäumte es der Fahrer zu bremsen und verletzte die Frau schwer. Das Gericht sprach der Fußgängerin aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

Der Anscheinsbeweis bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

Das Gericht stellte fest, dass in Fällen, in denen ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen geschieht, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, ein Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit der Trunkenheit für den Unfall spricht. Diese rechtliche Annahme basiert auf der Idee, dass alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit eine offensichtliche Gefahr darstellt, die zu vermeidbaren Unfällen führen kann.

Bewertung des Verhaltens des alkoholisierten Fahrers

Das Gericht betonte, dass das Führen eines Fahrzeugs in einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Zustand einen groben Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt darstellt. Der Fahrer wurde als hauptsächlich verantwortlich für den Unfall angesehen, da er trotz klarer Sichtverhältnisse und offensichtlicher Anwesenheit der Fußgängerin auf der Fahrbahn versäumte zu bremsen.

Berücksichtigung des Mitverschuldens der Fußgängerin

Obwohl der alkoholisierte Fahrer als hauptsächlich verantwortlich angesehen wurde, musste sich die Fußgängerin ein Mitverschulden in Höhe von 25% anrechnen lassen, da sie erkennbar für den Fahrer war, als sie die Fahrbahn betrat. Dies zeigt, dass auch Fußgänger in bestimmten Fällen eine Teilverantwortung tragen können.

Die Berechnung des Schmerzensgeldes

Das Gericht berücksichtigte die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, den Grad des Verschuldens und die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit der Fußgängerin bei der Festlegung des Schmerzensgeldes. Nach Abzug ihres Mitverschuldens blieb ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 52.500 € gegen den alkoholisierten Fahrer bestehen.

Die Rechtskraft des Urteils

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist und mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision beantragt werden kann. Dies bedeutet, dass der Fall möglicherweise vor den Bundesgerichtshof weitergeleitet wird, der eine endgültige Entscheidung treffen würde.


Quelle(n): ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de


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