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ANWALT VERKEHRSRECHT KÖLN

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ANWALT VERKEHRSRECHT KÖLN

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Im Herzen von Köln angesiedelt, steht die Anwaltskanzlei Verkehrsrecht als vertrauenswürdiger Partner für alle Ihre verkehrsrechtlichen Belange zur Seite. Ob Sie nun in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, von einem Blitzer erfasst wurden oder rechtliche Unterstützung bei Vergehen wie Trunkenheitsfahrt benötigen – unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Welt des Verkehrsrechts zurechtzufinden.

Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter – was nun?

Das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main E-Scooter kürzlich anderen Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Das bedeutet, dass eine Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden kann. Darüber hinaus kann der betroffene Fahrer auch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft werden.

Unterschiedliche Promillegrenzen für verschiedene Fortbewegungsmittel

Es gibt bestimmte Promillegrenzen, die im Verkehrsrecht für unterschiedliche Fahrzeuge gelten. Ein Pkw-Fahrer macht sich beispielsweise bereits ab 1,1 Promille strafbar. Für Radfahrer gilt diese Grenze jedoch erst ab 1,6 Promille. Bei E-Scootern sind die Regeln ebenso streng wie bei Pkw – auch hier macht sich der Fahrer ab 1,1 Promille strafbar.

Nach einem Verkehrsunfall – wann ist ein Anwalt sinnvoll?

Nahezu jeder Verkehrsteilnehmer sieht sich irgendwann mit der Frage konfrontiert, ob die Einschaltung eines Anwalts nach einem Unfall sinnvoll ist. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich frühzeitig von uns unterstützen, um Probleme mit Kfz-Versicherungen oder dem Ordnungsamt zu vermeiden. In vielen Fällen können wir Ihnen dabei helfen, Ihren Schaden effektiv zu minimieren.

Entzug der Fahrerlaubnis – welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis betrifft in der Regel alle Kraftfahrzeuge. Das heißt, wenn Sie aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter Ihre Fahrerlaubnis verlieren, dürfen Sie nicht nur keinen E-Scooter mehr fahren, sondern auch kein Auto oder Motorrad.

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen

Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr spielt eine bedeutende Rolle bei der Bewertung von Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern. Sie besagt, dass E-Scooter denselben Regeln unterworfen werden wie andere Kraftfahrzeuge. Dies beinhaltet auch die Einhaltung der Promillegrenzen und mögliche Sanktionen bei deren Überschreitung.

Unser Team von erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihnen bei all Ihren verkehrsrechtlichen Anliegen zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns heute noch, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.

Artikel von ANWALT VERKEHRSRECHT KÖLN


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