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Anwaltskanzlei Beate Stahl

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Anwaltskanzlei Beate Stahl

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Unsere Kanzlei und unser Engagement im Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Beate Stahl hat sich aufgrund der wachsenden Komplexität des Straßenverkehrs und der damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen auf das Gebiet des Verkehrsrechts spezialisiert. Mit Sitz in Dinslaken dient sie als verlässliche Anlaufstelle für Mandanten, die sich inmitten des unvorhersehbaren Risikofaktors des heutigen Straßenverkehrs befinden. Ob es um einen Verkehrsunfall oder andere straßenverkehrsrechtliche Fragen geht, Frau Stahl steht bereit, mit ihrem Fachwissen unterstützend einzugreifen.

Umfassende juristische Kompetenz und örtliche Zuständigkeiten

Frau Stahls zuständiger Wirkungskreis erstreckt sich auf verschiedene Landgerichte, darunter Duisburg, Essen, Bochum, Düsseldorf, Kleve und Krefeld. Darüber hinaus ist sie seit Juli 2002 beim Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen. Ihre Zulassung ermöglicht es ihr, vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten, was hervorragende Flexibilität und Reichweite gewährleistet, um die Interessen ihrer Mandanten im Verkehrsrecht zu vertreten.

Höchste Spezialisierung im Verkehrsrecht und weitere Rechtsgebiete

Neben dem Verkehrsrecht hat Beate Stahl ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht ausgebaut. Diese breit gefächerte Fachkompetenz ermöglicht es ihr, komplizierte Sachverhalte zu entwirren und für ihre Mandanten positive Ergebnisse zu erzielen. Ganz gleich, ob es sich um eine Auseinandersetzung mit der Versicherung nach einem Verkehrsunfall oder um Streitigkeiten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt, Frau Stahl ist bestrebt, ihren Mandanten die besten rechtlichen Lösungen zu bieten.

Erweitertes Leistungsspektrum

Obwohl das Arbeitsrecht den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet, zeigt Frau Stahls vielfältige Mitgliedschaft in verschiedenen Vereinigungen ihre umfassende Kompetenz in anderen Rechtsgebieten. Darüber hinaus hilft sie bei Bedarf auch Mandanten mit Problemen im Ferienwohnrecht, insbesondere in fachübergreifenden Sachverhalten, die sowohl das Miet- als auch das Verkehrsrecht betreffen könnten.

Artikel von Anwaltskanzlei Beate Stahl


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