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Anwaltskanzlei Franzen & Wohlfahrt

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Anwaltskanzlei Franzen & Wohlfahrt

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Die Anwaltskanzlei Wohlfahrt zeichnet sich durch ihr umfassendes Fachwissen und ihre kundenorientierte Kommunikation aus. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei im Verkehrsrecht.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Ihr Recht im Straßenverkehr ist bei uns in besten Händen. Ob Sie einen Autounfall hatten, Ihr Führerschein entzogen wurde oder ein Fahrverbot erteilt wurde – unser Team unterstützt Sie kompetent und einfühlsam. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden und helfen Ihnen bei der Klärung von rechtlichen Fragen.

Teilgebiete des Verkehrsrechts

Verkehrsrecht ist nicht gleich Verkehrsrecht – das Gebiet unterteilt sich in verschiedene Teilbereiche. So gehören das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsverwaltungs- sowie Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht zu unserem Portfolio. Jedes dieser Teilgebiete erfordert spezifisches Wissen, über das unsere Kanzlei verfügt.

Rolle beim Autounfall

Tritt ein Autounfall auf, steht die Anwaltskanzlei Wohlfahrt ihren Mandanten zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung und sorgen dafür, dass Sie den Schadensersatz erhalten, der Ihnen rechtmäßig zusteht.

Bei Führerscheinentzug und Fahrverbot

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot erteilt, sollten Sie schnellstmöglich handeln und sich rechtlichen Beistand suchen. Wir unterstützen Sie dabei, gegen die Entscheidung vorzugehen und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts

Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionellen Beistand im Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsverwaltungs- sowie Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Ob es um Schadensersatzansprüche nach einem Unfall, Strafen wegen Verkehrsdelikten oder Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung geht – wir stehen Ihnen zur Seite.

Unterschied zwischen Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht

Zum Schluss ist es vielleicht noch wichtig zu wissen, dass das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht zwei unterschiedliche Aspekte des Verkehrsrechts sind. Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr, wie etwa fahrlässige Körperverletzung oder Trunkenheit am Steuer. Das Verkehrsverwaltungsrecht hingegen regelt administrative Angelegenheiten wie den Führerscheinentzug. Wir von der Anwaltskanzlei Wohlfahrt unterstützen Sie in beiden Bereichen und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Artikel von Anwaltskanzlei Franzen & Wohlfahrt


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