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Anwaltskanzlei Geier

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Anwaltskanzlei Geier

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Jens-Oliver Geier ist auf die Bereiche des Verkehrszivilrechts, Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts spezialisiert. Er deckt ein breites Spektrum ab, darunter die Durchsetzung und Abwicklung von Ansprüchen wegen Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen, sowie die Überprüfung von Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen. Das Team umfasst Rechtsanwalt Jens-Oliver Geier, der mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung agiert. Jens-Oliver Geier hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert, wobei sein erstes juristisches Staatsexamen im Jahr 1997 in Berlin absolviert wurde. Sein Referendariat führte ihn zum Kammergericht Berlin, wo er 2001 sein zweites juristisches Staatsexamen ablegte. Seit Dezember 2001 ist er als zugelassener Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seine Mitgliedschaften in der Rechtsanwaltskammer Berlin sowie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins und des Berliner Anwaltsvereins zeugen von seiner hohen fachlichen Kompetenz und dem Engagement in seinem Fachgebiet. Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Jens-Oliver Geier, wenn es um Rechtsangelegenheiten im Verkehrsbereich geht. Sein fundiertes Wissen und seine Erfahrung stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Interessen zu schützen und durchzusetzen.

Artikel von Anwaltskanzlei Geier


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