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Anwaltskanzlei Rau & Collegen

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Anwaltskanzlei Rau & Collegen

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Die Anwaltskanzlei Rau & Collegen Nagold ist spezialisiert auf das Verkehrsrecht und bietet umfassende Leistungen rund um dieses komplexe Rechtsgebiet. Mit unserem hochmotivierten Team aus bestens ausgebildeten Anwältinnen und Anwälten sowie qualifizierten Rechtsanwaltsfachangestellten gewährleisten wir ein überdurchschnittlich hohes Fach- und Erfahrungswissen.

Prozesskostenhilfe im Verkehrsrecht

Die Prozesskostenhilfe ist eine Form der Sozialhilfe im Justizbereich. Sie wird Personen gewährt, die nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsstreits aufzubringen und deren Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Die Prozesskostenhilfe deckt unter anderem Gerichtskosten, Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige sowie die Anwaltskosten ab. Sie kann auf Antrag beim Gericht beantragt werden.

Rückzahlung der Prozesskostenhilfe

Bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe sind Sie zu monatlichen Zahlungen an die Landeskasse verpflichtet. Diese werden nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnis berechnet und betragen zwischen 15,00 € und 300,00 €. Die Rückzahlung erfolgt maximal über einen Zeitraum von 48 Monaten und endet sobald die abgedeckten Anwalts- und Gerichtskosten beglichen sind.

Pflichtverteidiger im Verkehrsrecht

Im Falle eines Strafverfahrens kann das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen. Dieser wird auf Staatskosten bestellt und kommt in bestimmten Fällen zum Einsatz, die im Gesetz festgelegt sind.

Beratungshilfe im Verkehrsrecht

Die Beratungshilfe ist eine Sonderform der Sozialhilfe und richtet sich an Rechtssuchende mit sehr geringem Einkommen. Die Kosten für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung übernimmt in diesem Fall die Landeskasse. Der Antrag auf Beratungshilfe muss beim Amtsgericht des Wohnsitzes gestellt werden.

Pauschalbeträge bei Beratungshilfe

Die Kosten für die Beratung oder Vertretung werden durch Pauschalbeträge abgedeckt, die unabhängig von Streitwert, Schwierigkeitsgrad und Arbeitsumfang sind. Diese betragen 30,00 €, 70,00 € oder im Höchstfall 195,00 € netto. Zusätzlich wird ein Eigenanteil von 10,00 € vom Rechtssuchenden erhoben.

Kostenvorschuss

Wir sind berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss für entstehende Gebühren und Auslagen zu fordern. Dies ist üblich und dient der Sicherung unserer Vergütung.

Praktische Erfahrungen in der Anwaltskanzlei

Angehenden Volljuristen bieten wir die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in unserer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei zu sammeln. Dies kann im Rahmen der Anwalts- und/oder der Wahlstation erfolgen und bietet die Chance, umfassende Einblicke in die Arbeit einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu

Artikel von Anwaltskanzlei Rau & Collegen


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