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Anwaltskanzlei Stehr - Rechtsanwalt Christian Weiss

Anwaltskanzlei Stehr – Rechtsanwalt Christian Weiss

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Anwaltskanzlei Stehr – Rechtsanwalt Christian Weiss

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Die Anwaltskanzlei Stehr, gegründet 1996 von Herrn Rechtsanwalt Matthias Stehr und seit dem 01.01.2017 geführt von Herrn Rechtsanwalt Christian Weiss, steht Ihnen als kompetenter Partner im Verkehrsrecht zur Seite. Mit umfangreicher Expertise und langjähriger Erfahrung unterstützt unsere Kanzlei Sie in sämtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Verkehrsrecht.

Fachberatung im Verkehrsrecht

An vorderster Front unserer Leistungen steht das Verkehrsrecht. Mit über 200.000 polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen allein im Januar, von denen mehr als 25.000 Personen verletzt und 224 getötet wurden, ist die Bedeutung dieses Rechtsgebiets im Alltag nicht zu unterschätzen. Wir verstehen uns als Ihr vertrauensvoller Begleiter in diesen schwierigen Zeiten und setzen alles daran, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten.

Arbeitsrecht: Krankmeldung

Verunsicherungen können im Falle einer Krankmeldung auftreten, daher klären wir Sie gründlich über Ihre Pflichten auf. Bereits am ersten Tag der Erkrankung müssen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber melden. Sollte dies Ihnen nicht möglich sein, kann eine andere Person diese Aufgabe übernehmen. Falls Sie länger als drei Tage krank sind, muss spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Eine verspätete Krankmeldung kann zu einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung führen.

Besondere Pflichten bei Krankheit eines Kindes

Sollte Ihr Kind erkranken und einer Betreuung bedürfen, sind Sie verpflichtet Ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Zusätzlich ist eine Bescheinigung vom Kinderarzt vorzulegen, die den Pflegebedarf für das Kind bestätigt.

Mietrecht: Renovierungspflicht bei Auszug

In Bezug auf das Mietrecht klären wir Sie auf, welche Pflichten Sie als Mieter beim Auszug aus Ihrer Wohnung haben. Ob und in welchem Umfang eine Renovierung notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zustand der Wohnung bei Einzug sowie eventuell bestehenden Vereinbarungen im Mietvertrag. Bei farbigen Wandgestaltungen ist es grundsätzlich empfehlenswert, diese vor dem Auszug in neutrale Farbtöne umzugestalten, um möglichen Schadensersatzforderungen des Vermieters vorzubeugen.

Keine Renovierungspflicht unter bestimmten Bedingungen

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht keine Renovierungspflicht für den Mieter beim Auszug. So muss der Mieter zum Beispiel nicht renovieren, wenn ihm bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übergeben wurde und er keine angemessene Entschädigung erhalten hat.

In der Anwaltskanzlei Stehr stehen Ihre Interessen im Vordergrund. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und finden individuell angepasste Lösungen. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz und Erfahrung im Verkehrsrecht – wir sind für Sie da.

Artikel von Anwaltskanzlei Stehr – Rechtsanwalt Christian Weiss


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