×
0,0 rating
Bewertung: -
Bewertung(en)

ARBEITSRECHT · Rechtsanwalt Torsten Liebmann

ARBEITSRECHT · Rechtsanwalt Torsten Liebmann

Zurück
authorname

ARBEITSRECHT · Rechtsanwalt Torsten Liebmann

0,0 rating

Unsere Anwaltskanzlei mit Sitz in Berlin, geführt vom erfahrenen Rechtsanwalt Torsten Liebmann, ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um juristische Fragen rund um das Verkehrsrecht geht. Seit Jahren vertreten wir erfolgreich Privatpersonen, Firmen, Unternehmen und Freiberufler, insbesondere Ärzte, und unterstützen sie bei der Lösung ihrer verkehrsrechtlichen Anliegen.

Unsere Spezialisierung im Verkehrsrecht

Wir bieten umfangreiche Leistungen im Verkehrsrecht an. Dazu gehört die Beratung und Vertretung in Fällen von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, wo wir uns für Ihre Interessen stark machen. Wir helfen Ihnen, die Schuldfrage nach einem Unfall zu klären und Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Nach einem unverschuldeten Unfall

Sollten Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben, steht unsere Kanzlei für Sie bereit. Wir kümmern uns um den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und setzen sämtliche Ansprüche durch. Dabei liegt unser Fokus sowohl auf dem außergerichtlichen Verfahren als auch auf der gerichtlichen Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Schadensabwicklung und Unfallregulierung

Die Schadensabwicklung nach einem Unfall kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Unsere Kanzlei übernimmt diese Aufgabe für Sie und kümmert sich um die komplette Unfallregulierung, inklusive der Einholung von Sachverständigengutachten. Dazu gehören unter anderem Schadensersatz, Schmerzensgeld und Reparaturkostenersatz.

Schmerzensgeldanspruch bei Verkehrsunfällen

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht dann, wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden. Wir sorgen dafür, dass Ihr Anspruch geltend gemacht wird und Sie die Ihnen zustehende Leistung erhalten.

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Ob es um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche nach einem Unfall geht oder um die Abwehr unberechtigter Forderungen – wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Versicherungen und anderen beteiligten Parteien.

Übernahme der Reparaturkosten

Nach einem Unfall kann es vorkommen, dass die Versicherung eine Erklärung zur Übernahme der Reparaturkosten ausstellt. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Beseitigung etwaiger Schäden an Ihrem Fahrzeug von der Versicherung getragen werden. Unsere Kanzlei stellt sicher, dass dies in angemessener Höhe und zeitnah geschieht.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Verkehrsrecht sind wir für Sie da, um Sie in allen juristischen Fragen zu unterstützen und Ihnen den Rücken freizuhalten. Verlassen Sie sich auf uns.

Artikel von ARBEITSRECHT · Rechtsanwalt Torsten Liebmann


Bewertungen

Rating /5

×