×
0,0 rating
Bewertung: -
Bewertung(en)

Arnold Wendorff

Zurück
authorname

Arnold Wendorff

0,0 rating

Unsere Anwaltskanzlei in Berlin Moabit hat sich auf das Gebiet des Verkehrsrechts spezialisiert. Wir nutzen unsere umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Sie durch die Komplexität des Verkehrsrechts zu führen.

Verständnis des Verkehrsrechts

Das Verkehrsrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, darunter Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht im Zusammenhang mit dem Verkehr. Von Geschwindigkeitsübertretungen bis hin zu schweren Straftaten wie Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer – wir bieten Ihnen eine engagierte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Unterstützung bei Anklage oder Vorladung

Falls Sie eine Anklage oder eine Vorladung zur Vernehmung von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erhalten haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung, fordern Akteneinsicht an und beraten Sie basierend auf den vorliegenden Fakten.

Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, einen Termin zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei wahrzunehmen. Oft ist es sogar ratsam, dies nicht zu tun, zumindest nicht ohne vorherige juristische Beratung. Aus Ihrem Schweigen können keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Konsequenzen des Fristablaufs

Sollten Sie die Frist der Polizei einfach verstreichen lassen, wird die Akte an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übergeben. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich nicht selbst zu den Vorwürfen äußern, ohne vorher mit uns gesprochen zu haben.

Der Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der vom Gericht bestellt wird, falls notwendige Verteidigung erforderlich ist. In solchen Fällen wird das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger bestellen und Sie haben das Recht, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen.

Kosten im Falle einer Verurteilung

Im Falle Ihrer Verurteilung werden Ihnen normalerweise die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen auferlegt. Darüber hinaus werden dann auch die Kosten für den Pflichtverteidiger von Ihnen eingefordert.

Nebenklage und Beteiligung

Mit einer Nebenklage können Opfer einer Straftat aktiv Einfluss auf das Strafverfahren nehmen. Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie das Recht, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und sich durch uns vertreten zu lassen.

Kostenübernahme bei Nebenklage

In der Regel muss der verurteilte Angeklagte die Kosten der Nebenklage tragen, einschließlich der Anwaltskosten des Nebenklägers.

Hilfe in schwieriger Sach- oder Rechtslage

In Fällen komplexer Sach- oder Rechtslage oder bei schweren Straftaten, wird das Gericht Ihnen auf Antrag einen Rechtsanwalt beiordnen. Sollten Sie die Kosten für eine anwaltliche Vertretung nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und das mögliche Kostenrisiko.

Artikel von Arnold Wendorff


Bewertungen

Rating /5

×