Unsere Anwaltskanzlei „Baier Depner Rechtsanwälte“ in Karlsruhe ist Ihre vertrauensvolle Vertretung im Verkehrsrecht. Mit einer umfassenden Erfahrung aus mehr als 4.500 Verfahren und einer deutschlandweiten Vertretung gewährleisten wir eine kompetente Beratung und engagierte Durchsetzung Ihrer Interessen. Spezialisiert auf das Verkehrsrecht, profitieren unsere Mandanten von unserem profundem Detailwissen und unserer unermüdlichen Einsatzbereitschaft.
Spezialgebiet: Widerrufsjoker
In dem Kontext des Abgasskandals hat sich der sogenannte „Widerrufsjoker“ bei Autofinanzierungsverträgen als hilfreiches Instrument erwiesen. Es ermöglicht den Fahrern sowohl von Benzin- als auch Dieselfahrzeugen, ihre Fahrzeuge zu lukrativen Konditionen zurückzugeben und so den Wertverlust zu umgehen.
Verteidigungsstrategien bei Bußgeldverfahren
Wir entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien bei Bußgeldverfahren, z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß oder Rotlichtverstoß. Die Einleitung eines solchen Verfahrens kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot führen.
Geschwindigkeitskontrolle vor Ort
Wird man an Ort und Stelle von der Polizei angehalten und mit einem Geschwindigkeitsverstoß konfrontiert, sollte man sich nicht zum Sachverhalt äußern und einen Geschwindigkeitsverstoß nicht eingestehen. Wir stehen Ihnen in solchen Situationen zur Seite und unterstützen Sie mit unserer Expertise.
Zeugenbefragung
Eine Zeugenbefragung erfolgt, wenn die Bußgeldbehörde nicht davon ausgeht, dass der Halter des PKWs auch der Fahrer ist. Durch unsere Erfahrung können wir Sie optimal durch diesen Prozess führen und Ihre Interessen vertreten.
Unbeantworteter Anhörungsbogen
Lassen Sie einen Anhörungsbogen unbeantwortet, kann dies zur Erstellung eines Bußgeldbescheids oder weiterer polizeilicher Ermittlungen führen. Hier bieten wir Unterstützung und beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.
Unscharfes Blitzerfoto
Ist das Blitzerfoto unscharf und die Person nicht eindeutig identifizierbar, kann das eine Verteidigungsstrategie sein.
Wir überprüfen das Blitzerfoto und setzen gegebenenfalls den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ durch.
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