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Die Anwaltskanzlei Boog & Partner, die sich zentral in der pulsierenden Stadt Köln befindet, ist kein Neuling in der Rechtslandschaft. Durch ihre über 25-jährige Erfahrung, insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht, haben sie sich einen Ruf von Professionalität und Zuverlässigkeit erarbeitet.

Bereiche des Rechts

Ihre spezialisierten Kenntnisse befähigen sie in einer Vielzahl von Rechtsgebieten zu agieren. Das Hauptspektrum liegt dabei auf dem Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Dies beinhaltet sowohl die Vertretung von Privatpersonen als auch kleineren und mittelständischen Unternehmen.

Spezialgebiete von Fachanwältin Michaela Fischer

In der Kanzlei stellt Fachanwältin Michaela Fischer eine entscheidende Stütze dar. Ihre Spezialgebiete umfassen das Strafrecht und das Verkehrsrecht. In diesen Bereichen repräsentiert sie Mandanten sowohl in allgemeinen als auch in spezifischen Verkehrsstaf- und Bußgeldsachen.

Kompetenter Rechtsbeistand

Als kompetenter Rechtsbeistand kann Frau Fischer in einer Vielzahl von Fällen agieren – vom allgemeinen Strafrecht bis hin zu Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, sowie im Verkehrszivilrecht, wie etwa der Abwicklung von Unfallschäden für Privatpersonen und Kfz-Betriebe, und Personenschäden.

Adaption des Verkehrsrechts

Das sich stetig verändernde, digitalisierte und internationalisierte Umfeld hat auch Auswirkungen auf das Verkehrsrecht. Die Kanzlei Boog & Partner erkennt diese Notwendigkeit der Adaption und bleibt durch kontinuierliche Fortbildung und den Austausch mit der internationalen Rechtsgemeinschaft am Puls der Zeit.

Unternehmensberatung im Verkehrsrecht

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen können in Sachen Verkehrsrecht auf die Dienste der Anwaltskanzlei Boog & Partner zählen. Durch ihre langjährige Tätigkeit besitzen sie ausgiebige Erfahrungen in der Vertretung von Unternehmensinteressen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

In ihrer Arbeit integrieren sie auch andere Fachbereiche, um eine umfassende Betreuung ihrer Mandanten zu gewährleisten. Insbesondere die Kooperation mit Steuerberatern ermöglicht es ihnen, rechtliche Fragestellungen aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und dabei auch steuerrechtliche Aspekte in ihre Beratungen einzubeziehen.

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