Individuelle und professionelle Rechtsberatung im Verkehrsrecht
Die Kanzlei Stühlein, Barthelmes & Kollegen in Bamberg ist Ihr kompetenter Partner für alle juristischen Belange rund um das Verkehrsrecht. Mit zahlreichen Jahren an rechtlicher Expertise und einem starken Engagement für die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten bieten wir eine professionelle und zielgerichtete Rechtsberatung, die sich auf Ihre spezifischen Anliegen konzentriert.
Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung im Verkehrsrecht ist nicht zulässig, wenn der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung wählt und dabei den Ersatz von Umsatzsteuer verlangt, auch wenn tatsächlich Umsatzsteuer durch eine (Teil-)Reparatur angefallen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 05.04.2022 festgelegt (Az. VI ZR 7/21).
Neuerungen beim Gebrauchtwagenkauf ab 01.01.2022
Ab dem 01.01.2022 treten neue Regelungen beim Gebrauchtwagenkauf in Kraft, die sich aus der Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie ergeben. Sowohl Käufer als auch Händler müssen darauf achten, dass der Sachmangelbegriff neu definiert wird und der Ausschlusstatbestand des § 442 BGB (Kenntnis des Käufers) bei Verbrauchsgüterkäufen nicht mehr gilt. Eine negative Beschaffenheitsvereinbarung beim Verbrauchsgüterkauf bedarf zudem einer besonderen Form.
Umgang mit gefälschten Impfausweisen und Urkundenfälschung
Gefälschte Impfausweise können aus Gründen des Sicherheitsrechts eingezogen werden. Juristen dürfen nur danach auf § 267 StGB zurückgreifen, wenn § 277 StGB a. F. tatbestandlich nicht erfüllt ist. Der Umgang mit unrichtigen Gesundheitszeugnissen wird jedoch in den §§ 277 bis 279 StGB a. F. ausführlich und differenziert geregelt, weshalb ein Rückgriff auf die allgemeinen Strafvorschriften nicht möglich ist.
Neuregelungen im Bußgeldkatalog und mögliche Unwirksamkeit neuer Fahrverbote
Die neuen Fahrverbote könnten unwirksam sein, weil im Gesetzestext zum neuen Bußgeldkatalog ein Formfehler entdeckt wurde. Dieser könnte die neuen Regelungen unwirksam machen, da die Ermächtigungsgrundlage unvollständig zitiert wurde. Die Konsequenz eines solchen Formfehlers ist, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam sind.
Angesichts der wahrscheinlichen Nichtigkeit der neuen Fahrverbote hat der Freistaat Bayern angekündigt, ab sofort die alte Rechtslage in laufenden Verfahren anzuwenden.
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