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Christoph Nick Rechtsanwalt

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Christoph Nick Rechtsanwalt

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Die renommierte Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Christoph Nick setzt sich mit Engagement und fachlicher Expertise für Ihre rechtlichen Belange ein, insbesondere im Schwerpunkt Verkehrsrecht. Unsere Kanzlei stellt Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt und bietet flexible Terminplanung auch außerhalb regulärer Bürozeiten.

Kostenstruktur und Zahlungsmodalitäten

Die Kosten für unsere anwaltlichen Dienstleistungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden geregelt durch die Streitwertorientierung. Dabei gilt: Sobald wir für Sie tätig werden, haben wir Anspruch auf Gebühren. Bei Verfahren vor Gericht hängen die Gebühren vom Streitwert ab.

Klagekosten und Prozesskostenhilfe

In Zivilverfahren trägt in der Regel der Verlierer die Kosten des Verfahrens. Jedoch kann bei Vorliegen finanzieller Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese deckt allerdings nur die Kosten des eigenen Anwalts ab und wird nur gewährt, wenn das Gericht Ihrem Anliegen Aussicht auf Erfolg einräumt.

Verkehrsrecht – Unser Spezialgebiet

Unser Kerngebiet ist das Verkehrsrecht, welche Vorschriften und Gesetzbereiche aus Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht umfasst. Sei es zivilrechtliche Fragen nach einem Unfall, bei denen Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner geltend gemacht werden sollen. Oder auch strafrechtliche Vorwürfe, wie Gefährdung des Straßenverkehrs oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Unterstützung in Verkehrssachen

In allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Ob es um das Einlegen von Widersprüchen gegen Bußgeldbescheide, die Verteidigung in Strafverfahren oder die Überprüfung der Punktekartei in Flensburg geht – wir sind für Sie da und beraten Sie in all diesen Belangen umfassend.

Risikoabsicherung durch Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen die Gebühren für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung übernehmen. Allerdings sind Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Kosten für präventive Tätigkeiten eines Rechtsanwalts zu tragen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Thema Verkehrsrecht haben. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Artikel von Christoph Nick Rechtsanwalt


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