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Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Im Jahr 1950 wurde unsere renommierte Kanzlei von Rechtsanwalt Justizrat Franz Schneider gegründet. Sein Vermächtnis und sein Beitrag zum Recht leben in unserer täglichen Arbeit fort, auch nach seinem Ableben im Jahr 2000. Die Erfolgsgeschichte setzte sich fort, als 1975 Frau Rechtsanwältin Gabriele Trost der Kanzlei beitrat. Ihr folgte 1979 Herr Rechtsanwalt Heinz Trost, der das Team verstärkte und den Mandanten hochqualifizierte Beratung und Vertretung bot. Die nächste bedeutende Entwicklung erfolgte im Jahr 1997 mit dem Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs, der die Kanzlei umfassend bereicherte. Weitere starke Persönlichkeiten folgten. Im Jahr 2008 trat Frau Rechtsanwältin Andrea Warken der Kanzlei bei und brachte ihre Expertise ein. 2014 verstärkte Herr Rechtsanwalt Daniel Ruppert das Team mit seinem Fachwissen und seiner Leidenschaft für Recht. Die entscheidende Veränderung erfolgte 2015, als aus der Sozietät Schneider, Trost, Friedrichs die heutige Kanzlei Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB entstand. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind hochspezialisiert und bieten Mandanten eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere Mandanten setzen sich aus mittelständischen Unternehmen, öffentlichen Auftraggebern, Freiberuflern und Privatpersonen zusammen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bergrecht. Hier vertreten wir zahlreiche Hauseigentümer, private und öffentliche Unternehmen sowie Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen und in verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Artikel von Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


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