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Dr. jur. Kai T. Boin

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Dr. jur. Kai T. Boin

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Unsere Anwaltskanzlei BKD Boin Küseling Diehl in Soest und Dresden widmet sich der Unterstützung sowohl privater als auch gewerblicher Mandanten, insbesondere auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Mit unseren fundierten Kenntnissen und engagiertem Einsatz vertreten wir Sie vertrauensvoll und kompetent in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Ziel ist stets eine Zusammenarbeit im Sinne eines starken Teams, das Sie durch alle Phasen juristischer Beratung und Konflikte begleitet. Vor jeder Phase werden Sie detailliert über die möglichen Erfolgsaussichten und Kostenrisiken informiert.

Kostenverteilung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts

Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts trägt grundsätzlich der Auftraggeber die Kosten. Sollte jedoch die gegnerische Partei im Gerichtsverfahren verurteilt werden, muss diese die Anwaltskosten übernehmen. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie etwa das Arbeitsrecht, in dem unabhängig vom Ausgang der Verhandlung jede Partei für ihre eigenen Kosten aufkommt.

Prozesskostenhilfe

Im Falle geringer finanzieller Mittel kann die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese ermöglicht es Ihnen, Ihre Rechte zu verfolgen oder zu verteidigen, wenn Sie die Kosten dafür selbst nicht oder nur teilweise aufbringen können.

Dienstleistungen unserer Kanzlei im Verkehrsrecht

Unser Team aus spezialisierten Fachanwälten berät und vertritt Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts. Dies beinhaltet die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, die Vertretung in Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten oder die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Dabei achten wir darauf, dass die verfahrensrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten.

Beratungshilfe und Aussageverweigerungsrecht

In manchen Fällen kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Damit ist es möglich, sich juristisch beraten und vertreten zu lassen, selbst wenn die finanziellen Mittel dafür fehlen. Des Weiteren beraten wir Sie ausführlich über Ihr Aussageverweigerungsrecht, welches zum Tragen kommt, wenn Sie selbst einer Straftat bezichtigt werden.

Unser Leistungsprofil

Zu unseren weiteren Leistungen zählt auch die Durchführung von Schulungen und Informationsvorträgen. Bei diesen Veranstaltungen stellen wir den aktuellen Rechtsstand dar und diskutieren mit Ihnen offene Fragen und Probleme. Diese Dienstleistungen bieten wir sowohl für private Mandanten als auch für Unternehmen an.

Ihre Interessen sind bei uns in guten Händen. In jeder Phase der Zusammenarbeit können Sie sich auf unsere Kompetenz, Erfahrung und Vertrauenswürdigkeit verlassen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um Ihre Anliegen im Verkehrsrecht persönlich zu besprechen.

Artikel von Dr. jur. Kai T. Boin


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