×
0,0 rating
Bewertung: -
Bewertung(en)

Funck und Partner Rechtsanwälte

Funck und Partner Rechtsanwälte

Zurück
authorname

Funck und Partner Rechtsanwälte

0,0 rating

In meiner Funktion als Fachanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen kompetente Beratung und Vertretung im materiellen Strafrecht. Dies schließt Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht ebenso ein wie Kapital- und Missbrauchsstrafsachen. Mein Ziel ist es, drohende Strafen zu vermeiden oder zu begrenzen. Ich unterstütze Sie auch im Strafverfahrensrecht sowie im Strafvollstreckungs- und Vollzugsrecht. Neben der Einlegung und Begründung von Revisionen übernehme ich auch die Nebenklagevertretung. Bei Inhaftierung betreue ich Sie auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten. Meine Zulassung gestattet es mir, in Strafsachen an allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof aufzutreten. Gegebenenfalls übernehme ich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger. Verkehrsvorschriften einzuhalten ist im Straßenverkehr nicht immer einfach. Neben dem Verkehrsstrafrecht berate und vertrete ich Sie umfassend in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitensachen sowie im Recht der Fahrerlaubnisse. Dazu gehören Themen wie die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Alkohol- oder Drogenvergehen am Steuer, Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Punkte in Flensburg und mehr. Der Gang zum Verkehrsanwalt kann bei vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitungen von Erfolg geprägt sein, da oft erst nach Einsicht in die Bußgeldakte die Erfolgsaussichten klar werden und die Behörde die Einspruchsbegründung des Anwalts ernst nimmt. Ein Verkehrsunfall bringt oft zahlreiche Probleme mit sich: Brauche ich einen Sachverständigen? Wird eine Teilschuld angenommen? Wie berechne ich Schmerzensgeld? Muss ich eine Totalschadenabrechnung akzeptieren? Wann erhalte ich Nutzungsausfallentschädigung? Wie rechne ich Mietwagenkosten ab? Wie finde ich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners? Ich stehe Ihnen zur Seite und beantworte all diese Fragen. Ich übernehme die gesamte Abwicklung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bei Alleinschuld des Unfallgegners werden sämtliche Kosten, einschließlich Anwaltskosten, von dessen Haftpflichtversicherung getragen. Für professionelle und engagierte Beratung und Vertretung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel von Funck und Partner Rechtsanwälte


Bewertungen

Rating /5

×