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Gabriele Goeble

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Gabriele Goeble

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Willkommen bei der Anwaltskanzlei „Zweifach Recht“, wo wir uns leidenschaftlich für Ihre Rechte im Verkehrsrecht einsetzen. Unser engagiertes Team von Rechtsanwälten bietet Ihnen in Baesweiler eine umfassende und ganzheitliche Beratung in allen Aspekten des Verkehrsrechts, basierend auf dem Prinzip der vorbeugenden Beratung und engagierten Vertretung.

Die Facetten des Verkehrsrechts

Das Verkehrsrecht ist ein vielseitiger Bereich, der eine Vielzahl von Situationen abdeckt. Es umfasst das Recht im Straßenverkehr, einschließlich Verkehrsregeln und Straftaten, die Regulierung von Unfällen und Streitigkeiten rund um Verkehrsvorfälle.

Unfallregulierung und Ihre Rechte

Unfallregulierung ist ein wichtiger Teil unseres Angebots. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie als Unfallbeteiligter alle Vorteile und Ansprüche geltend machen können, sei es Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Haushaltsführung.

Gestaltung von Verträgen

Als Anwalt sind wir auch Ihr starker Partner in der Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kauf- und Werkverträgen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann dabei helfen, spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Unterstützung bei individuellen Vergehen im Straßenverkehr

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie mit Vorwürfen von individuellen Vergehen im Straßenverkehr konfrontiert sind. Unser Ziel ist es dabei, Ihre Fahrerlaubnis zu sichern und ein Fahrverbot zu vermeiden.

MPU und Ihr Recht

Die sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann bei Verkehrssünden relevant werden. Wir beraten Sie hierzu und unterstützen Sie in allen juristischen Fragestellungen rund um die MPU.

Vorbeugende Beratung im Verkehrsrecht

Eine vorbeugende Beratung im Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, Problemen proaktiv entgegenzutreten und rechtliche Risiken zu minimieren.

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Profiltext ausschließlich auf das Verkehrsrecht bezieht. Die Kanzlei „Zweifach Recht“ bietet jedoch auch Unterstützung in vielen weiteren Bereichen des Rechts, etwa bei der Gestaltung von Testamenten oder Nachlassregelungen, der Formulierung von scheidungserleichternden Vereinbarungen sowie in Fragen rund um das Betriebsverfassungsgesetz und die Arbeitnehmermitbestimmung.

Artikel von Gabriele Goeble


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